1. Die Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungskommission hat am 17.12.2014 folgenden Beschluss zur Berechnung der Credits bei Anerkennungen von ausländischen Leistungen gefasst:
Wenn Sie Leistungen im europäischen Ausland erbracht haben, werden die dort vergebenen Credits nach dem ECTS übernommen.
Haben Sie Leistungen erbracht, für die eine Äquivalenz zu einer Göttinger Veranstaltung festgestellt wurde, erhalten Sie die in Göttingen vergebenen Credits gemäß APO § 13 Absatz 6.
Stammen Ihre Leistungen aus einem nicht europäischen Land, werden die Leistungspunkte, Credits, Units o.ä.
2. Die inhaltliche Prüfung bei Anträgen auf Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen erfolgt über das Service-Center der WiWi-Fakultät.
3. Für den Wert Nmax in der bayerischen Formel wird der Median angenommen, wenn im ausländischen Notensystem nachweislich die beste Note für einen Bereich z. B. von 93 bis 100 % angegeben ist. Nmin bleibt der niedrigste Wert, der zum Bestehen (4,0) erforderlich ist.
4. Es wird im Bestehensbereich eine mindestens mit 4 Noten abgestufte Bewertung erwartet. Kann diese nicht vorgelegt werden, wird die anerkannte Prüfungsleistung mit „bestanden“ bewertet.
5. Sollte auf dem Transcript of records kein anderes Notensystem ausgewiesen sein, erfolgt die Umrechnung entsprechend der ECTS-Noten
6. Die Notenumrechnung gilt nicht für Abschlussnoten, da in einigen Ländern zwischen Prüfungsleistungen und Gesamtnoten unterschieden wird.