Rechtsgutachten im Auftrag der DGF: Vorbehaltsaufgaben auf der Intensivstation
Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) hat ein juristisches Gutachten zum Thema „Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen mit abgeschlossener zweijähriger Weiterbildung Intensivpflege und Anästhesie auf der Intensivstation“ in Auftrag gegeben.
Das Rechtsgutachten wurde von Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Weimer, M.A. und Herrn Prof. Dr. Gunnar Duttge erstellt und beschäftigt sich mit der Frage, welche Tätigkeiten auf einer Intensivstation unter Arztvorbehalt stehen und welche Tätigkeiten auch von Pflegenden mit absolvierter Fachweiterbildung übernommen werden können.
Das Gutachten ist in einer gekürzten Version auf der Homepage der DGF verfügbar.
Weitere Informationen zu dem Gutachten und den Hintergründen finden Sie in der Pressemitteilung der DGF.