Online-Podiumsdiskussion Medizinrecht aktuell: Ehegattennotvertretungsrecht - auch ein rechtlicher Notfall?
Seit Anfang des Jahres bietet der neue § 1358 BGB Ehegatten die Möglichkeit, im medizinischen Notfall Entscheidungen über die Gesundheitssorge zu treffen. Zweck der Neuerung war neben der Entlastung der Betreuungsgerichte auch die Anpassung an das bis dato fehlerhafte Rechtsverständnis vieler Bürger, ihr Ehepartner dürfe sie bereits kraft Gesetzes in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Begleitet wurde die Reform über das Vormundschafts- und Betreuungsrecht von einer breiten öffentlichen Diskussion über die notwendige Reichweite einer gesetzlichen Vertretungsmacht.
Nach aktueller Gesetzeslage umfasst das neu geschaffene Ehegatten Notvertretungsrecht eine Aufschiebung des Betreuungsverfahrens um bis zu maximal sechs Monate und ist allein auf Fragen der unmittelbaren Gesundheitssorge beschränkt. Damit sind vermögensrechtliche Probleme im Alltag nicht umfasst. Doch wie schlägt sich die Reform nach einem halben Jahr in der medizinischen und rechtlichen Praxis? Wie ist diese Änderung aus medizinrechtlicher Perspektive zu beurteilen, insbesondere mit Blick auf die etablierten Instrumente der Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung)? Welche Probleme und Fragestellungen zeigen sich heute?
Um diese und weitere Aspekte rund um das Thema Notvertretungsrecht zu klären, hatte das Zentrum für Medizinrecht in Kooperation mit ELSA (European Law Students Association) zur Online-Podiumsdiskussion mit dem Thema „Medizinrecht aktuell: Ehegattennotvertretungsrecht – auch ein rechtlicher Notfall?“ eingeladen. Die Veranstaltung fand am Mittwoch, den 19. Juli 2023, über Zoom statt.
Unter der Moderation von Prof. Dr. Gunnar Duttge diskutierten:
• Prof. Dr. Tanja Henking LL.M., Professorin für Medizinrecht und Strafrecht sowie Leiterin der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften der Hochschule Würzburg-Schweinfurt
• Dr. Jochen Dutzmann, Oberarzt am Universitätsklinikum Halle, Facharzt für Innere Medizin, Sprecher der Sektion Ethik der DIVI
• Peter Berger, rechtlicher Betreuer und Verfahrenspfleger sowie Beisitzer im Bundesvorstand des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen e. V.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.