Verwaltungsebene

Rektor
Der Rektor war zunächst bis 1866 der Kurfürst resp. König von Hannover, nachfolgend dann die Könige von Preußen, die dieses Amt allerdings zunächst nicht aktiv wahrnahmen.
→ Alphabetische Auflistung der Rektoren seit 1734

Kurator
Das Amt des Kurators existierte seit der Gründung der Georg-August-Universität und bedeutet so viel wie „Pfleger“ oder „Vertreter“ des Rechts. Das Kuratorium war die staatliche Aufsichtsbehörde, so dass sich der Kurator sich um die administrativen und ökonomischen Belange einer Universität kümmerte. In der Zeit des Kurfürstentums und Königtums Hannover bildete der Geheime Rat in Hannover das Kuratorium. Ab 1866 wurde das Kuratorium zu einer eigenständigen Behörte weiterentwickelt, so dass der jeweilige Kurator den preußischen Kultusminister vor Ort vertrat und damit die Aufsicht ausübte wie den Universitätsbetrieb organisierte. Kuratoren waren häufig hochgestellte Verwaltungsbeamte, von denen sich viele sehr mit der Universität identifizierten. Mit der Neufassung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes 1978 wurde das Kuratorium aufgehoben und die Verwaltung ging in die Hände der Universität über.
→ Alphabetische Auflistung der Kuratoren seit 1734

Prorektor
Der Prorektor war der Vorsitzender des Senats, der diesen einberief und dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag gab. Ihm oblag die Leitung der Universität, also die Repräsentation nach außen und die Organisation der eigenen Selbstverwaltung. Hingegen nahmen die Prorektoren auf die wissenschaftliche Ausrichtung nur bedingt aktiv Einfluss, denn Lehrstühle wurden vom Kuratorium geschaffen und besetzt, das auch die für die Lehre und Forschung notwendigen Mittel vergab. Nach der Änderung des Hochschulrechts 1916 wurden die bisherigen Prorektoren nun als „Rektoren“ bezeichnet, was nicht nur für die Abschaffung einer Hierarchiestufe steht, sondern zugleich bedeutete, dass der Rektor sich nicht mehr als patriarchalisches Oberhaupt der Universität verstand, sondern als Spitze der Selbstverwaltungsgremien.
→ Alphabetische Auflistung der Prorektoren seit 1734

Universitäts-Syndikus
Der Syndikus war der Referent des Prorektors und übernahm besonders die Rechtspflege an der Universität. In seiner Hand lag die Abfassung von Schreiben des Prorektors und des Senats. Als dauerhaft an der Universität tätige Person hatten die Syndici häufig eine umfassendere Übersicht über das Geschehen an der Universität und die etablierten Traditionen als die Prorektoren.
→ Alphabetische Auflistung der Universitäts-Syndici seit 1734

  • Geyken, Frauke: 1737-1787, in: dies. (Hrsg.): Zum Wohle aller. Geschichte der Georg-August-Universität Göttingen von ihrer Gründung 1737–2019, Göttingen 2019.
  • Gundelach, Ernst: Die Verfassung der Göttinger Universität in drei Jahrhunderten (Göttinger Rechtswissenschaftliche Studien 16), Göttingen 1955.
  • Selle, Götz von: Die Georg-August-Universität zu Göttingen, 1737–1937, Göttingen 1937.