Vortragsreihe: Weichenstellungen im Kollektivarbeitsrecht:

In Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle organisiert das Promotionskolleg „Gerechtigkeit durch Tarifvertrag“ an der Freien Universität Berlin eine Vortragsreihe zu den „Weichenstellungen im Kollektivarbeitsrecht“. Die Vortragsreihe findet von Ende April bis Ende Mai (fast) immer montags um 18 Uhr in Berlin und Halle im Wechsel statt.

Die Geschichte des kollektiven Arbeitsrechts in Deutschland ist wesentlich geprägt durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Einige Urteile erscheinen im Rückblick als zentrale Weichenstellungen, nicht nur mit Blick auf die Rechtsentwicklung, sondern auch auf die Entwicklung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie und der Kräfteverhältnisse zwischen den Tarifvertragsparteien. Aus einer Perspektive, die eine effektive Tarifautonomie als notwendigen institutionellen Unterbau einer gerechten Arbeitswelt versteht, müssen einige dieser Urteile als durchaus problematisch angesehen werden. In fünf Vorträgen werden solche Weichenstellungen in den Fokus genommen, um einerseits die unterliegenden rechtsdogmatischen Linien und andererseits auch die gesellschaftlichen Folgen kritisch zu analysieren.



Programm

Wo: Berlin (Hörsaal III – Van’t Hoff Straße 8) und Halle (Anhalter Zimmer – Universitätsstraße 5)
Uhrzeit: 18 Uhr

26.4. Berlin (Dienstag!): Daniel Ulber (Halle) - Die
Grenzen der Tarifmacht - Interpretation oder Implosion der Koalitionsfreiheit?

2.5. Halle: Olaf Deinert (Göttingen) -
OT-Mitgliedschaften – oder: wie nagelt man einen Pudding an die Wand?


9.5. Berlin: Nora Markard (Münster) – Diskriminierung? - Grund und Maß des tarifrechtlichen
Gleichbehandlungsgebots

16.5. Halle: Florian Rödl (FU Berlin) - "Parität"
und "Verhältnismäßigkeit" - Über Grundmissverständnisse im Arbeitskampfrecht

23.5. Berlin: Johanna Wolff (Osnabrück) – Die
Allgemeinverbindlicherklärung: Wirklich Rechtssetzung sui generis?