1. D-A-CH-Kartellrechtsforum:
Relative Marktmacht – Grundfragen und aktuelle Entwicklungen
Videos zur Veranstaltung finden Sie unter https://dach-kartellrechtsforum.org/
Das Kartellrecht erlebt bewegte Zeiten – tiefgreifende Reformvorhaben und spektakuläre Entscheidungen etwa zu den Themen Digitalisierung oder private enforcement erscheinen in ungekannter Dichte. Dies konzentriert den Blick allzu leicht auf das unmittelbar Vorstehende. Indes muss in Zeiten, in denen Märkte und Wettbewerbsdynamiken immer weniger an nationalen Grenzen Halt machen, gerade das Kartellrecht nach einem grenzüberschreitend kohärenten Regelungsrahmen streben. Dies gilt insbesondere für die eng verschränkten Volkswirtschaften der Schweiz, Österreichs und Deutschlands. Hierzu soll das D-A-CH-Kartellrechtsforum als trinationales Kooperationsprojekt und Plattform für den regelmäßigen, fundierten Diskurs von Kartellrechtswissenschaft und -praxis dieser Länder beitragen.
Die erste Veranstaltung widmete sich der Rechtsfigur der relativen Marktmacht, eine Besonderheit des deutschen, österreichischen und voraussichtlich bald auch des schweizerischen Kartellrechts. Sie ist an der Schnittstelle von Mittelstandsschutz, Digitalisierung und grenzüberschreitendem Handel angesiedelt und steht aktuell vor grundlegenden rechtspolitischen Änderungen.
In Deutschland hat die 10. GWB-Novelle die in § 20 I 1 GWB geregelte relative Marktmacht von einem speziellen Tatbestand für KMU zu einem für alle Unternehmen geltenden Schutzschild in asymmetrischen Abhängigkeitssituationen zu transformiert. Explizit gedacht hat der Reformgesetzgeber hierbei auch an relative Intermediationsmacht (§ 20 I 2 GWB) und relative Datenmacht (§ 20 Ia GWB). In einer hochgradig arbeitsteiligen und vernetzten Wirtschaft ist das in der Bedeutung kaum zu unterschätzen.
In der Schweiz wurde als zentrale Neuerung erstmals ein allgemeiner Tatbestand relativer Marktmacht eingeführt. Dies ist allerdings mit der spezifischen Stoßrichtung erfolgt, den Bezug von Waren aus dem Ausland zu dortigen Preisen kartellrechtlich und lauterkeitsrechtlich abzusichern. In der Sache war und ist die vorgeschlagene Änderung hochkontrovers. Die neuen Vorgaben werden alle Exporteure in die Schweiz betreffen.
Österreich hat ein differenziertes Regelungsgefüge. Es umfasst eine Normierung der relativen Marktmacht in § 4 III KartG sowie weitere Tatbestände zum Schutz der Chancengleichheit zwischen unterschiedlich großen Geschäfts- und Handelspartnern im Nahversorgungsgesetz (NVG). Für weitere Schritt sieht man anders als in Deutschland auch mit Blick auf aktuelle Bestrebungen der EU-Kommission zur Plattformregulierung derzeit (noch?) keine Veranlassung.
Das virtuelle D-A-CH-Kartellrechtsforum ging alledem am 8.10.2020 mit namhaften Referenten/innen nach. Die Vorträge sind online verfügbar (https://dach-kartellrechtsforum.org/).
In einem ersten Panel stellten insbesondere hochrangige Behördenvertreter der jeweiligen Rechtsordnungen relative Marktmacht im rechtsvergleichenden Querschnitt vor.
Für Deutschland referierte Jörg Nothdurft, Abteilungsleiter Prozessführung und Recht im Bundeskartellamt,
für Österreich Mag. Dr. Natalie Harsdorf, LL.M., Bundeswettbewerbsbehörde, Leiterin Rechtsabteilung und geschäftsführende Geschäftsstellenleiterin,
für die Schweiz sprachen Prof. Dr. Roger Zäch, em. Ordinarius für Privat- und Wirtschaftsrecht, Universität Zürich, und Prof. Dr. Andreas Heinemann, Dipl.-Ök., DIAP, Präsident der schweizerischen Wettbewerbskommission.
Im zweiten Themenblock ordnete Dr. rer. pol. Rainer Nitsche, Managing Director E.CA Economics, Research Fellow ESMT Berlin relative Marktmacht aus ökonomischer Sicht ein – eine in Zeiten des more economic approach unverzichtbare Perspektive.
Der dritte Themenblock erweiterte das rechtsvergleichende Panorama um Lösungsansätze aus dem Vereinigten Königreich das oftmals als Inspirationsquelle für Kontinentaleuropa gedient hat und dient. Als Referent konnte Prof. Dr. Philip Marsden, LL.M., Senior Advisor, CRA Charles River Associates, College of Europe, Brussels gewonnen werden.
Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine Keynote und ein Panel zu relativer Marktmacht aus Sicht der Praxis.
Hier sprachen
Dr. Richard Stäuber, LL.M. (Harvard), M.A. (King’s College London), Partner, Homburger, Zürich,
Dr. Anna Wolf Posch, LL.M. (Moderation), LL.M. (Columbia), Cerha Hempel, Wien,
Dr. Stephanie Pautke, LL.M. (Stellenbosch) Partnerin, Commeo LLP, Frankfurt a.M. und
David Mamane, LL.M. (College of Europe) Partner, Schellenberg Wittmer, Zürich.
Videos zur Veranstaltung finden Sie unter https://dach-kartellrechtsforum.org/.
Ausgewählte Beiträge der Veranstaltung sind in Heft 2/2021 der ZWeR veröffentlicht
Die erste Veranstaltung widmete sich der Rechtsfigur der relativen Marktmacht, eine Besonderheit des deutschen, österreichischen und voraussichtlich bald auch des schweizerischen Kartellrechts. Sie ist an der Schnittstelle von Mittelstandsschutz, Digitalisierung und grenzüberschreitendem Handel angesiedelt und steht aktuell vor grundlegenden rechtspolitischen Änderungen.
In Deutschland hat die 10. GWB-Novelle die in § 20 I 1 GWB geregelte relative Marktmacht von einem speziellen Tatbestand für KMU zu einem für alle Unternehmen geltenden Schutzschild in asymmetrischen Abhängigkeitssituationen zu transformiert. Explizit gedacht hat der Reformgesetzgeber hierbei auch an relative Intermediationsmacht (§ 20 I 2 GWB) und relative Datenmacht (§ 20 Ia GWB). In einer hochgradig arbeitsteiligen und vernetzten Wirtschaft ist das in der Bedeutung kaum zu unterschätzen.
In der Schweiz wurde als zentrale Neuerung erstmals ein allgemeiner Tatbestand relativer Marktmacht eingeführt. Dies ist allerdings mit der spezifischen Stoßrichtung erfolgt, den Bezug von Waren aus dem Ausland zu dortigen Preisen kartellrechtlich und lauterkeitsrechtlich abzusichern. In der Sache war und ist die vorgeschlagene Änderung hochkontrovers. Die neuen Vorgaben werden alle Exporteure in die Schweiz betreffen.
Österreich hat ein differenziertes Regelungsgefüge. Es umfasst eine Normierung der relativen Marktmacht in § 4 III KartG sowie weitere Tatbestände zum Schutz der Chancengleichheit zwischen unterschiedlich großen Geschäfts- und Handelspartnern im Nahversorgungsgesetz (NVG). Für weitere Schritt sieht man anders als in Deutschland auch mit Blick auf aktuelle Bestrebungen der EU-Kommission zur Plattformregulierung derzeit (noch?) keine Veranlassung.
Das virtuelle D-A-CH-Kartellrechtsforum ging alledem am 8.10.2020 mit namhaften Referenten/innen nach. Die Vorträge sind online verfügbar (https://dach-kartellrechtsforum.org/).
In einem ersten Panel stellten insbesondere hochrangige Behördenvertreter der jeweiligen Rechtsordnungen relative Marktmacht im rechtsvergleichenden Querschnitt vor.
Für Deutschland referierte Jörg Nothdurft, Abteilungsleiter Prozessführung und Recht im Bundeskartellamt,
für Österreich Mag. Dr. Natalie Harsdorf, LL.M., Bundeswettbewerbsbehörde, Leiterin Rechtsabteilung und geschäftsführende Geschäftsstellenleiterin,
für die Schweiz sprachen Prof. Dr. Roger Zäch, em. Ordinarius für Privat- und Wirtschaftsrecht, Universität Zürich, und Prof. Dr. Andreas Heinemann, Dipl.-Ök., DIAP, Präsident der schweizerischen Wettbewerbskommission.
Im zweiten Themenblock ordnete Dr. rer. pol. Rainer Nitsche, Managing Director E.CA Economics, Research Fellow ESMT Berlin relative Marktmacht aus ökonomischer Sicht ein – eine in Zeiten des more economic approach unverzichtbare Perspektive.
Der dritte Themenblock erweiterte das rechtsvergleichende Panorama um Lösungsansätze aus dem Vereinigten Königreich das oftmals als Inspirationsquelle für Kontinentaleuropa gedient hat und dient. Als Referent konnte Prof. Dr. Philip Marsden, LL.M., Senior Advisor, CRA Charles River Associates, College of Europe, Brussels gewonnen werden.
Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine Keynote und ein Panel zu relativer Marktmacht aus Sicht der Praxis.
Hier sprachen
Dr. Richard Stäuber, LL.M. (Harvard), M.A. (King’s College London), Partner, Homburger, Zürich,
Dr. Anna Wolf Posch, LL.M. (Moderation), LL.M. (Columbia), Cerha Hempel, Wien,
Dr. Stephanie Pautke, LL.M. (Stellenbosch) Partnerin, Commeo LLP, Frankfurt a.M. und
David Mamane, LL.M. (College of Europe) Partner, Schellenberg Wittmer, Zürich.
Videos zur Veranstaltung finden Sie unter https://dach-kartellrechtsforum.org/.
Ausgewählte Beiträge der Veranstaltung sind in Heft 2/2021 der ZWeR veröffentlicht