Masterkolloquium


Studierende des Master-Studiengangs in FRS sind gem. § 8 der Prüfungsordnung zu einer Präsentation ihrer Abschlussarbeit verpflichtet.

Vor Ablauf der Abgabefrist hat die Präsentation zu erfolgen, welche einen Vortrag von ca. 30 Minuten umfasst. Im Rahmen der Veranstaltung sollen Gliederung, Inhalt und methodische Vorgehensweise vorgestellt und unter den Teilnehmern des Kolloquiums diskutiert werden.

Die Teilnahme am Kolloquium ist obligatorisch für Studierende, die eine Abschlussarbeit an der Professur für Finanzwirtschaft anfertigen.

Alle Studierenden des Master-Studiengangs FRS sind grundsätzlich berechtigt, als Hörer an den Forschungskolloquien zur Präsentation von Master-Arbeiten teilzunehmen. Eine Teilnahme als Hörer vor Beginn der Master-Arbeit wird empfohlen, insbesondere für diejenigen Studierenden, die planen, im nächsten Semester ihre Master-Arbeit zu schreiben

Die Termine für die Kolloquien werden regelmäßig auf der Homepage der Professur angekündigt.