Kurze Inhaltsbeschreibung:
Der Schutz der Rechte des Kindes obliegt grundsätzlich den Eltern. Sind diese aber nicht willens oder in der Lage, diesen Schutz zu gewährleisten, muss der Staat, sprich das Jugendamt bzw. das Familiengericht, diesen Schutz sicherstellen. In dem Seminar wurden die verfassungs- und einfachrechtlichen Grundlagen, sowie der Inhalt und die Grenzen dieses staatlichen Kindesschutzes erarbeitet und kritisch beleuchtet.
Das Seminar fand als Blockveranstaltung am 25.07.2019 und 26.07.2019 in der Bibliothek für Verfahrensrecht (Jur. 1.123) statt.