Leistungsanrechnung
Mögliche Leistungen, die im Ausland erbracht und in Göttingen anerkannt werden können:
Fachspezifischer Fremdsprachenschein
Voraussetzung: eine bestandene fremdsprachige juristische Leistung. Sie erhalten dafür eine Bescheinigung aus dem Erasmusbüro. Diese muss bei der Meldung zum Examen beim LJPA eingereicht werden. Eine Eintragung in FlexNow erfolgt nicht.
Vorbereitende Leistung für den Schwerpunkt
Voraussetzung: eine min. 10-seitige (zzgl. Inhalts- und Literaturverzeichnis) wissenschaftliche Ausarbeitung mit juristischem Bezug.
Senden Sie die Arbeit an fmann@jura.uni-goettingen.de. Bitte beachten Sie, dass die Leistung den Vorgaben der Fakultät genügen muss und somit keine Zusage der Anerkennung im Vorfeld gegeben werden kann.
Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein
Die Anerkennung erfolgt durch das LJPA, bitte dort informieren.
Schlüsselqualifikation
Die Anerkennung erfolgt durch das LJPA, bitte dort informieren.
Rechtsanwalts- und Verwaltungspraktikum
Können im Ausland erbracht werden, die Anerkennung erfolgt durch das LJPA, bitte dort informieren.
Vorlesungen für den Schwerpunkt
Für die Anerkennung müssen die im Ausland besuchten Vorlesungen (mit Vorlesungsgliederung) in die Liste eintragen werden, welche bei der Studienarbeit abzugeben ist. Dies ist nur möglich für Vorlesungen, die in den gewählten Schwerpunktbereich fallen.
Leistungsanrechnung für Bachelor-Studierende
Anrechnungen im Professionalisierungsbereich unbenotet nach Absprache mit dem Prüfungsamt der Juristischen Fakultät möglich. Für Leistungen anderer Fakultät bitte an das entsprechende Prüfungsamt wenden.