Durchgeführte Forschungsprojekte
Evaluation des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes (HmbResOG)
Ansprechpartnerin: Sarah Supplitt
Das Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz (HmbResOG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es bildet einen verbindlichen und ressortübergreifenden Handlungsrahmen für die Strukturierung des Übergangsmanagements bei zu entlassenden Inhaftierten. Kern ist dabei die Verzahnung der Resozialisierungsmaßnahmen des Justizvollzugs mit den Unterstützungsangeboten der Straffälligenhilfe. Die Verbindung der stationären und der sich daran anschließenden ambulanten Unterstützung soll die Bedingungen zur Wiedereingliederung von entlassenden Inhaftierten in die Gesellschaft verbessern und so die im Hinblick auf die Resozialisierung als besonders kritisch empfundenen ersten sechs Monate nach Haftentlassung überbrücken. Zugleich verbindet das Gesetz den zentralen Resozialisierungsauftrag mit den Themen der Opferhilfe und Prävention. Die Evaluation erfolgt im Auftrag der Hamburger Justiz- und Sozialbehörde und wird begleitet von dem Referat für Jugendschutz und Straffälligenhilfe der Sozialbehörde, dem Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe sowie dem Kriminologischen Dienst der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Ziel ist es, dass am Ende der Projektlaufzeit aus der Zusammenschau rechtsdogmatischer und rechtstatsächlicher Forschungsergebnisse mögliche rechtspolitische Schlussfolgerungen gezogen und etwaige rechtliche oder tatsächliche Optimierungsbedarfe aufgezeigt werden.
Abschlussbericht am 16.06.2024 veröffentlicht.
Die (Re-)Integration von Haftentlassenen in den Arbeitsmarkt
Ansprechpartnerin: Julia Biastoch
Da die (Re-)Integration von Haftentlassenen in den Arbeitsmarkt als wichtige Voraussetzung für die künftige Legalbewährung gilt, ist die Entwicklung berufsqualifizierender Fähigkeiten integraler Bestandteil des auf Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzugskonzepts. Aufgrund niedriger Beschäftigungsquoten und hohen Rückfallraten im direkten Anschluss an die Entlassung gewinnt das Übergangsmanagement nun an Bedeutung im kriminologischen Diskurs. Es besteht erheblicher Verbesserungsbedarf. Ziel dieses Dissertationsvorhabens ist daher die Erarbeitung eines zweistufigen Konzepts, das die Reintegration in den Arbeitsmarkt durch Innovationen in der Gefangenenarbeit und im Übergangsmanagement bestmöglich fördert.
„Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern"
Ansprechpartner: Alexander Baur
Weltweit existiert eine Vielzahl verschiedener und teils parallel anwendbarer Anti-Korruptionsvorgaben. Das Projekt soll diese erfassen und mittels eines rechtsnormativen und rechtstatsächlichen Forschungsansatzes die Möglichkeiten und Grenzen einer rechtspolitischen Harmonisierung ausloten. Daneben soll das Projekt Unternehmen und Strafverfolgungsbehörden einen Fahrplan an die Hand gegeben, mit dessen Hilfe sie den Herausforderungen unterschiedlicher rechtlicher Vorgaben möglichst sinnvoll begegnen können. Das Projekt verfolgt einen interdisziplinären Ansatz und beleuchtet das Problemfeld aus gesellschafts- und strafrechtlicher sowie kriminologischer Perspektive. Projektverantwortlich sind die Universitäten Augsburg (Prof. Dr. Dr. Michael Kubiciel), Bonn (Prof. Dr. Jens Koch und Dr. Philipp Maximilian Holle) und Hamburg/Göttingen (Prof. Dr. Alexander Baur). Laufzeit: Mai 2020 bis Dezember 2022; gefördert vom KBA-NotSys Integrity Fund/Schweiz.
Evaluation des stationären sozialen Trainings im Jugendarrest (insbesondere im sog. "Warnschussarrest") in Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Ursula Gernbeck
Das Land Baden-Württemberg hat die Einführung des in Wissenschaft und Praxis hoch umstrittenen Warnschussarrests im Jahr 2013 zum Anlass genommen, einen weiteren Schritt bei der Umgestaltung des Arrestvollzugs in ein stationäres soziales Training zu unternehmen. So wurden in den Jugendarrestanstalten Göppingen und Rastatt speziell für Warnschussarrestanten soziale Trainingskurse eingerichtet, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe von jugendlichen Straftätern zugeschnitten sind. Im Rahmen der Evaluation des Modellprojekts wird u.a. untersucht, durch welche spezifischen Merkmale sich die Personengruppe der Warnschussarrestanten auszeichnet, ob sie durch das stationäre soziale Training erreicht werden kann und wie sich die Rückfalldelinquenz nach Entlassung aus dem Warnschussarrest entwickelt.
Tötungsdelikte an Neugeborenen und die Möglichkeit der vertraulichen Geburt
Ansprechpartnerin: Sophie Marsch
Mit dem Ziel der Verhinderung von Kindstötungen hat der Gesetzgeber das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt erlassen, welches am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 3458). Ob die Möglichkeit der vertraulichen Geburt tatsächlich hierzu beitragen kann, ist jedoch aufgrund der Aktualität der gesetzlichen Regelung bislang weitgehend unerforscht. Im Rahmen des Projektes soll besagtes Gesetz einerseits in zivilrechtlicher Hinsicht, andererseits die Rechtstatsächlichkeit mit Blick auf die angestrebte Präventionswirkung in ihren strafrechtlichen und kriminologischen Bezügen untersucht werden.