Die Implementation der Reformation in Braunschweig (1528-1589)
1528 wurde in der Stadt Braunschweig durch Johannes Bugenhagen offiziell die lutherische Lehre eingeführt. Mit der am 5. September 1528 beschlossenen Kirchenordnung war sie auch normativ festgehalten. Allerdings waren von Bugenhagen viele Aspekte unberücksichtigt geblieben, andere nur unzureichend behandelt. Hierzu zählte etwa der Umgang mit den Klöstern, Stiften und Kalanden, aber auch Regelungen zum Geistlichen Strafrecht, dem Eherecht, den Kirchenpatronaten und der Besoldung von Kirchen- und Schuldienern. Schließlich waren auch im Armen- und Schulwesen Neuerungen eingeführt worden, die auf Dauer nicht ausreichten oder nicht genug durchdacht waren. Die Diskrepanz von Norm und Realität war folglich nicht unerheblich und sollte sich noch viele Jahrzehnte auf das Zusammenleben in der Stadt auswirken. Eben diese Prozesshaftigkeit ist es, die das Projekt untersuchen möchte. Es geht somit weniger um die Einführung der Reformation im Jahr 1528 als um die sich anschließenden Jahrzehnte. Welche Konflikte und Probleme traten auf und wie wurden sie gelöst? Das Projekt soll eine Forschungslücke schließen, die für norddeutsche Städte bis heute signifikant ist: Die Durchführung der Reformation nach Beschluss einer Kirchenordnung in allen Facetten zu untersuchen und darzustellen.