Im Vordergrund steht den Ratsuchenden Rechtsschutzmöglichkeiten aufzuzeigen und sie über das in ihrem Fall konkret zu Grunde liegende Rechtsproblem zu informieren, sodass sie ihre rechtliche Situation selbst einschätzen können. Kleinere Probleme, die etwa durch Aufsetzen eines Schreibens behoben werden können, werden mitunter sofort vor Ort gelöst. Sollte Rechtsbeistand notwendig sein, helfen wir den Ratsuchenden im Wege der Beratungs- und Prozesskostenhilfe anwaltliche Vertretung zu erlangen. An dieser Stelle endet dann Ihre Tätigkeit als Student, da wir als Erstberatung konzipiert sind und die Anwaltschaft nicht ersetzten können und möchten.
Sie beginnen zu einem frühen Zeitpunkt Ihrer Ausbildung damit das essentiell wichtige Mandantengespräch zu erlernen und zu trainieren. Darüber hinaus kommen Sie in Kontakt mit der beruflichen Praxis als Anwalt. Ferner verlassen Sie für eine gewisse Zeit den „Elfenbeinturm" der Uni und erleben hautnah die sozialen Probleme und Nöte, die es in der Gesellschaft eben auch gibt. Wir erachten dies als einen wertvollen Punkt in der Ausbildung zu verantwortungsbewussten Juristen und Juristinnen. Es besteht also eine klassische „Win-Win-Situation": Denn unsere Hilfe ist keine „Almose“, sondern Hilfe zur Selbsthilfe und alle Seiten profitieren. Der pro bono Gedanke wird erfüllt.