Prof. Dr. iur. Felix Welti: Die UN-Behindertenrechtskonvention - Welche Bedeutung hat sie für die Hochschulen?
Dienstag, 10.12.2013, 16:15, Oec 0.169
Oeconomicum (OEC 0.169), Platz der Göttinger Sieben
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) gilt seit 2009 in Deutschland. Sie verpflichtet Bund, Länder, Sozialversicherungsträger, Gemeinden und Hochschulen, behinderten Menschen den vollen und gleichberechtigten Genuss der Grund- und Menschenrechte zu ermöglichen.
In seinem Vortrag widmet sich Felix Welti insbesondere dem dazugehörigen Recht auf Bildung und gleichberechtigten Zugang zu Hochschulen nach Art. 24 Abs. 5 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Prof. Dr. iur. Felix Welti leitet das Fachgebiet Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen an der Universität Kassel und ist dort Beauftragter für Studium und Behinderung. Weitere Informationen: Homepage Felix Welti
In Kooperation mit der Juristischen Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Langenfeld)