Grundzüge des Ausländerrechts
Mo 16.00-18.00 Uhr, ZHG 005 (Beginn 26.05.03)
Die Vorlesung läuft insgesamt über 6 Doppelstunden. Die weiteren Termine sind: 02.06., 16.06., 23.06., 30.06., 9.07., 14.07. Die Veranstaltung am 9.07. findet ausnahmsweise um 9-11 Uhr, VG 213 statt.
Grundkenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sind erforderlich. In der Vorlesung werden die rechtlichen Vorschriften, also Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften behandelt, die die Einreise, die Niederlassung, die berufliche, soziale und bildungsrechtliche Stellung und die politische Betätigung sowie die Ausreise von Ausländern regeln. Insoweit spielt zunehmend auch das Europäische Gemeinschaftsrecht eine wichtige Rolle. Ergänzend zum Ausländerrecht wird noch das Einbürgerungsrecht im Überblick dargestellt.
Für die Vorlesung im Ausländerrecht sind folgende Texte erforderlich:
# Deutsches Ausländerrecht, dtv-Verlag, 16. Aufl. 2002 (hrsg. von Helmut Rittstieg)
# Ausländerrecht einschließlich Zuwanderungsgesetz von Kissrow/Maaßen, (Vorschriftensammlung mit einer erläuternden Einführung), 16. Aufl. 2002 (die Sammlung bezieht sich allerdings auf das neue Zuwanderungsgesetz, das ja bekanntlich noch nicht in Kraft getreten ist)
# Aktuelle Fassung des EG-Vertrages
Zum Ende der Veranstaltung wird die Möglichkeit eines Leistungsnachweises gegeben.
Staatsrecht III
Mo 12.00-13.00 Uhr, ZHG 105
Di 14.00-16.00 Uhr, ZHG 105
Die Unterlagen zu der Vorlesung Staatsrecht III finden Sie in aktualisierter Form beim SS 2005.
Repetitorium im Staatsrecht
Di 11.00-13.00 Uhr, VG 211
Veranstaltung Pflichtfach (§16 Nr. 3 NJAVO). Systematische Wiederholung des Staatsrechts einschließlich des Verfassungsprozessrechts.
1. Teil: Grundrechte. 2. Teil: Staatsorganisationsrecht.