Allgemeine Hinweise zur Anfertigung einer Remonstration
Bitte beachten Sie, dass die Zwischenprüfungsordnung vorsieht, dass offensichtliche Bewertungsfehler unverzüglich konkret und substantiiert schriftlich vorgebracht werden. Diesbezüglich gelten für alle von Professor Langenfeld angebotenen Leistungen (Hausarbeiten & Klausuren) die folgenden Voraussetzungen, damit Ihre Arbeit zur Nachkorrektur angenommen werden kann:
1. Eine Überprüfung der Korrektur erfolgt nur in Hinblick auf Bewertungsfehler.
2. Wollen Sie nach Teilnahme an der Besprechung Bewertungsfehler rügen, muss
dies binnen der jeweils angegebenen First erfolgen (Fristwahrender Eingang Ihrer
Remonstration im Sekretariat, MZG 2.105).
3. Ihre Remonstration muss in schriftlicher Form vorgebracht werden. Sie muss
substantiiert sein; d.h. ihr muss zu entnehmen sein, worin genau Sie aus
welchen Erwägungen einen Bewertungsfehler sehen.
Voraussetzung für eine Remonstration ist die Teilnahme an der Besprechung der Klausur/Hausarbeit. Die Teilnahme wird durch Eintragung in die Anwesenheitsliste während der Besprechung dokumentiert.