§5 Studienbeginn, Studiendauer
(1) Der Studienplan basiert auf einem Studienanfang jeweils im Wintersemester. Dies schließt einen Studienbeginn im Sommersemester nicht aus.
(2) Die Regelstudienzeit ist die Zeit, in der das Studium durchgeführt und abgeschlossen werden sollte. Sie beträgt bis zum Abschluss der Bachelorprüfung sechs Semester und bis zum Ende der Masterprüfung weitere vier Semester. Nach dem berufsqualifizierenden Abschluss Bachelor of Science sind für diejenigen Studierenden, die im Vertiefungsstudium den Abschluss Master of Science anstreben, die weitere Gewährung der Bafög-Unterstützung und der Schutz vor Einberufung in den Zivil- bzw. Wehrdienst gewährleistet.