Anerkennung von Inlands- und Auslandsleistungen

Das Studienbüro Biologie und die Studienberatung Psychologie sind Ihre jeweiligen Ansprechpartner bei der Anerkennung externer Studienleistungen. Bitte wenden Sie sich nicht an die einzelnen Professoren!

Anerkennungen in der Psychologie


Für die Anerkennung der im Inland und Ausland erbrachten Leistungen ist Frau Dr. Nuria Brinkmann Ihre direkte Ansprechpartnerin: studienbuero@psych.uni-goettingen.de
Termine nach Vereinbarung.

Anerkennungen in der Biologie



1. Auswahl der Module

  • Es sollte möglichst vor dem geplanten Auslandsaufenthalt abgeklärt werden, inwieweit eine Anerkennung möglich ist.
  • Die meisten Module können im Bereich der Schlüsselkompetenzen angerechnet werden, sofern sie sich inhaltlich nicht sehr stark mit bereits belegten Modulen überschneiden.
  • Anerkennung als (Wahl-) Pflichtmodul in den Bachelorstudiengängen:
    (i) Das Modul darf keine thematische Überlappung mit einem bereits in Göttingen absolvierten Modul haben.
    Beispiel: Sie haben das Modul "Biochemie" (B.Bio.112) in Göttingen absolviert. In diesem Fall könnte z.B. "Structure and function of proteins" oder "Biochemical pathways" nur als Schlüsselqualifikation anerkannt werden.
    (ii) Um als biologisches (Wahl-)Pflichtmodul anerkannt zu werden, können auch zwei Module im Umfang von jeweils 6 ECTS im selben Fachgebiet anstelle eines (Wahl-) Pflichtmoduls anerkannt werden (für 10 ECTS). Hat das/die Auslandsmodul(e) mehr Credits als 10 ECTS, so verfallen die "überzähligen" Credits.
    (iii) Wenn ein Modul anstelle eines biologischen (Wahl-) Pflichtmoduls in Göttingen anerkannt wird, erfüllt dies nicht automatisch die Anforderungen zur Anfertigung der Bachelorarbeit in diesem Fachgebiet.


Für die Anrechnung einzelner Leistungen aus dem Ausland füllen Sie bitte das Formular in eCampus (unter Weitere Dienste -> Formulare -> Formulare der Prüfungsämter) aus.

2. Notenumrechnung
Wir haben eine Übersicht zur Umrechnung der Noten von Erasmus-Partneruniversitäten zusammengestellt, nach der das Studienbüro die Note aus dem Ausland in das deutsche Notensystem umrechnet.
Achtung: In Schweden und Tschechien sind die landesüblichen Notensysteme nicht ausreichend, um die Note umzurechnen, es kann nur ein "bestanden" ausgewiesen werden. Alternativ kann mit einem Nachweis des maximalen, minimalen und erreichten Punkt- oder Prozentwerts der jeweiligen Prüfung auch eine Note errechnet werden.

3. Antragsprüfung
Das Studienbüro prüft den Antrag und leitet ihn zur inhaltlichen Begutachtung an die Fachprüfer weiter. In Einzelfällen kann sich die Bearbeitungszeit verzögern - dann, wenn verschiedene Fachprüfer in den Anerkennungsprozess eingebunden werden müssen.

Bitte beachten:
Die anerkannten Module werden in der Leistungsübersicht und auf dem Zeugnis/Transcript of Records der Universität Göttingen in der Sprache ausgewiesen, wie auf dem eingereichten Leistungsnachweis aufgeführt. Wird die Ausweisung in einer anderen Sprache gewünscht (z.B. Englisch für das englische Zeugnis), ist eine autorisierte Übersetzung der modulanbietenden Universität einzureichen.