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Dr. Piotr Wittmann

Vita


  • 2013 Promotion an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen
  • 04/2009-03/2012 Stipendiat des Graduiertenkollegs "Expertenkulturen des 12. bis 16. Jahrhunderts" der Georg-August-Universität Göttingen
  • seit 2008 Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Eva Schumann, Georg-August-Universität Göttingen
  • 2003-2008 Studium der Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen
  • Geboren 1983 in Göttingen



Dissertationsprojekt


Anforderungen an die Rechtspraktiker im Zeitalter der Rezeption

Das Dissertationsprojekt mit dem Arbeitstitel „Anforderungen an die Rechtspraktiker im Zeitalter der Rezeption“ beleuchtet jene Träger der weltlichen Rechtspflege des 16. Jahrhunderts abseits der juristischen „Eliten“, die an den mittleren und niederen Zivilgerichten im Alten Reich tätig waren. Überwiegend handelte es sich dabei nicht um graduierte Rechtsgelehrte, sondern um Praktiker, die die Kenntnisse zur Ausübung ihrer Tätigkeit aus der gerichtlichen Praxis und volkssprachlichen Rechtsquellen oder kurzzeitigen Studien bezogen. Über ihr Wirken und Selbstverständnis hat die rechtshistorische Forschung bislang nur wenig in Erfahrung gebracht, obwohl ihre Bedeutung als Träger der Rechtspflege immens war.[1]

Volkssprachliche Rechtsliteratur, eine Quellengattung, die bisher ebenfalls wenig erforscht wurde, ist neben Gerichtsordnungen die Hauptquelle für das Dissertationsvorhaben; sie eignet sich besonders gut dazu, die ansonsten schwer zu fassende Gruppe der mittel- und niederinstanzlichen Rechtspraktiker zu charakterisieren, da sie genau an diese Leserschaft adressiert war und aufgrund der hohen Auflagenstärke davon ausgegangen werden kann, dass sie die Gruppe der Rechtspraktiker auch erreicht hat. Anhand dieser Quellen sollen die Berufsbilder von Richtern, Schöffen und verschiedener Formen von Rechtsbeiständen auf die ethischen und fachlichen Anforderungen, die an sie gestellt wurden, hin untersucht werden. Besonderes Augenmerk soll der Frage nach der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts zukommen, das sich als übergeordnetes Ius Commune neben dem lokalen Recht als neue Rechts- und Wissensordnung verstetigte und der Frage, welchen Anteil die volkssprachliche Praktikerliteratur daran nehmen konnte.



[1] Nach Franz Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung, 2. Auflage, Göttingen 1996 (Neudruck der Ausgabe Göttingen 1967), wird man dieser Gruppe für „den Alltag der praktischen Rezeption […] vielleicht die nachhaltigste Wirkung zusprechen“ (S. 160).