Hinweis zum Versicherungsschutz bei externen Praktika
Für Studierende besteht nur ein Unfallversicherungsschutz, wenn es sich um Veranstaltungen oder Räumlichkeiten handelt, die im Einflussbereich der Hochschule liegen. Veranstaltungen außerhalb von Einrichtungen der Universität Göttingen fallen also nur dann in den »geschützten« Bereich, wenn sie von der Universität durchgeführt werden (einschließlich der Durchführung vor Ort). Ist dies nicht gegeben, dann ist der Student oder die Studentin nicht über ihren Status als Student gesetzlich unfallversichert.
Sofern nicht eine gesetzliche Unfallversicherung aus anderem Grund bestehen sollte (z.B Tätigkeit für eine deutsche Behörde vor Ort), kann Studierenden für solche Tätigkeiten nur empfohlen werden, einen privaten Unfallversicherungsschutz sicherzustellen.