(1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt:
- im Bachelorstudiengang einschließlich der Anfertigung der Bachelorarbeit sechs Semester und
- im Masterstudiengang einschließlich der Anfertigung der in der Regel 6-monatigen Masterarbeit vier Semester (Regelstudienzeit).
(2) Der Bachelorstudiengang gliedert sich in zwei Abschnitte, das Grundstudium und das Vertiefungsstudium. Er besteht im ersten Abschnitt aus einem dreisemestrigen Grundstudium, das mit der Vorprüfung endet. Daran schließt sich im zweiten Abschnitt die Vertiefung in eine der fünf Studienrichtungen Agribusiness, Pflanzenproduktion, Ressourcenmanagement, Tierproduktion oder Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus an.
Zur Ergänzung der wissenschaftlichen Ausbildung ist im Rahmen des Bachelor-studienganges eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens 26 Wochen vor Studienbeginn oder während des Studiums abzuleisten. Näheres regelt die Praktikumsordnung.
(3) Der Studienplan und das Lehrangebot sind so zu gestalten, dass die Studierenden die Vorprüfung bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des fünften Semesters, die Bachelorprüfung spätestens am Ende des sechsten Semesters und die Masterprüfung spätestens am Ende des vierten Semesters abschließen können.
(4) Im Masterstudiengang werden zur Vertiefung die sechs Studienrichtungen Agribusiness, Pflanzenproduktion, Ressourcenmanagement, Tierproduktion, Tropical and International Agriculture und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus angeboten. Die Lehrveranstaltungen der Studienrichtung Tropical and International Agriculture werden in englischer Sprache gehalten.
(5) Die beiden Studiengänge sind konsekutiv aufgebaut. Alle Lehrveranstaltungen werden modular angeboten. Module sind einsemestrige Lehrveranstaltungen in einem Umfang von 180 Stunden Workload, die zu einem Wert von je 6 credits (Anrechnungspunkten) zusammengefasst werden. Sie können in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Fallstudien, Praktika, Projektarbeiten oder Kombinationen dieser Veranstaltungsarten angeboten werden. Module müssen mit einer studienbegleitenden Modulprüfung abgeschlossen werden.
(6) Ein ECTS (European Credit Transfer System)-credit besteht aus einem Workload von 30 Stunden. Der Workload setzt sich aus Präsenzstunden in den Lehrveranstaltungen, Zeit für eine eigenständige oder gelenkte Vor- und Nachbereitung, dem Erstellen von Hausarbeiten, Referaten u. ä., der Prüfungsvorbereitung und der Modulprüfung selbst zusammen.
(7) Das Studium umfasst als Lehrveranstaltungen Pflicht- und Wahlmodule der gewählten Studienrichtung (studienrichtungsspezifische Wahlmodule) sowie Module nach freier Wahl der Studierenden. Der Umfang der Pflicht- und Wahlmodule zum Erwerb der Prüfungsleistungen ist in den Teilen 2 und 3 aufgeführt. Näheres regelt die Studienordnung. Der zeitliche Gesamtumfang der Pflicht- und Wahlmodule beträgt 90 credits bis zur Vorprüfung, weitere 90 credits bis zur Bachelorprüfung und 120 credits bis zur Masterprüfung. Zusätzlich werden Lehrveranstaltungen mit stoffvertiefendem Charakter angeboten. Die Teilnahme an den stoffvertiefenden Lehrveranstaltungen ist für die Studierenden freiwillig. Ihr Umfang entspricht im Bachelorstudiengang bis zu 840 LVS und im Masterstudiengang bis zu 420 LVS. Der Anteil der Prüfungsmodule am zeitlichen Gesamtumfang ist in den Teilen 2 (Vorprüfung und Bachelor) und 3 (Master) geregelt. Für die Bearbeitung der Bachelorarbeit stehen zwölf Wochen entsprechend dem Umfang von zwei Modulen und 12 credits zur Verfügung. Für die Anfertigung der Masterarbeit einschließlich ihrer sachlichen, methodischen und wissenschaftlichen Vorbereitung stehen in der Studienrichtung Tropical and International Agriculture ein Jahr und in den anderen Studienrichtungen 26 Wochen (im Regelfall das vierte Studiensemester im Masterstudium) zur Verfügung. In vom Betreuer zu begründenden Ausnahmefällen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Verlängerung der Masterarbeitszeit in den anderen Studienrichtungen. Die Zahl der credits bei 26 Wochen Bearbeitungszeit beträgt 24; bei 52 Wochen Bearbeitungszeit werden entsprechend 54 credits vergeben. Für das Kolloquium zur Masterarbeit werden 6 credits angerechnet.