(1) Das Studium beginnt zum Wintersemester und Sommersemester.
(2) Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester einschließlich der Erstellung der Bachelorarbeit.
(3) Das Studium umfasst 180 Anrechnungspunkte (ECTS-Credits; abgekürzt: C), die sich folgendermaßen verteilen:
a. auf das Fachstudium 132 C,
b. auf den Professionalisierungsbereich 36 C,
c. auf die Bachelorarbeit 12 C.
(4) Zur Unterstützung der Studienplanung bietet die Universität Göttingen ihren Studierenden Vorschläge zur sinnvollen Ausgestaltung des Professionalisierungsbereiches und der Wahlmöglichkeiten des Fachstudiums, insbesondere im Hinblick auf die gewählten Studienschwerpunkte (s. Studienordnung), an.