§ 6 Gliederung des Studiums
(1) Das Studium besteht aus einem viersemestrigen Master-Studiengang, der nicht untergliedert ist. Als Vertiefung werden fünf Studienschwerpunkte gemäß § 10 Abs. 1 angeboten.
(2) Im Masterstudium liegen die Bildungsschwerpunkte
· auf der fachspezifischen Bildung in den gewählten Studienschwerpunkten,
· auf der Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und
· auf der Auseinandersetzung mit praxisorientierten Problemen.
(3) An die bestandene Masterprüfung kann sich ein Promotionsstudium anschließen.
(4) Darüber hinaus können Lehrveranstaltungen im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung belegt werden.