(1) Der Studiengang ist modularisiert. Alle Lehrveranstaltungen und Stoffgebiete werden zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Anrechnungspunkten versehenen abprüfbaren Lehr- und Lerneinheiten (Module) zusammengefasst.
(2) Das Studium besteht aus Pflichtmodulen, Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen. Die Pflichtmodule müssen von allen Studierenden des Studiengangs absolviert werden. Mit Wahlpflichtmodulen können Studienschwerpunkte ausgestaltet werden. Die Wahlmodule dienen der weiteren individuellen Ausgestaltung des Studiums. Die Prüfungsordnung legt Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule fest. Wahlmodule sind auch aus dem Lehrangebot des entsprechenden Studienabschnitts der Fakultät für Agrarwissenschaften in Göttingen oder einer entsprechenden anderen agrarwissenschaftlichen Fakultät sowie aus verwandten Studiengängen wählbar.
(3) Alle Lehrveranstaltungen werden mindestens einmal innerhalb von zwei Semestern angeboten.