§ 3 Studienvoraussetzungen
Den Zugang zum Masterstudium regelt die „Ordnung über Zugangsvoraussetzungen und über die Zulassung für den Master-Studiengang Agrarwissenschaften“. Dies umfasst vor allem einen mit mindestens der Abschlussnote „befriedigend“ bestandenen Bachelorabschluss.