§ 20 Inkrafttreten
Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Göttingen in Kraft.
§ 20 Inkrafttreten
Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Göttingen in Kraft.