1) Das Bachelor-Studium der Agrarwissenschaften soll die Studierenden auf ihr berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten.
(2) Der Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften mit seinen Studienschwerpunkten Agribusiness, Nutzpflanzenproduktion, Nutztierwissenschaften, Ressourcenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus befasst sich mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen, der Produktionstechnik und der ökonomischen und sozialen Struktur der Landwirtschaft sowie mit dem gegenwärtigen und künftigen Zustand der landwirtschaftlichen Produktion und ihren Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.
(3) Der Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften liefert die wissenschaftlichen Grundlagen für die Analyse der Entwicklung im Agrarsektor und leistet somit den entscheidenden Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung auf der Basis nachhaltiger Bewirtschaftungssysteme.
(4) Agrarwissenschaftlerinnen und Agrarwissenschaftler sind überwiegend tätig
> auf landwirtschaftlichen Betrieben,
> in der betriebswirtschaftlichen oder produktionstechnischen Spezialberatung,
> in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie in der Futtermittel- oder in der Landmaschinenindustrie,
> in der Ernährungswirtschaft, z.B. in der Lebensmittelindustrie, dem Lebensmitteleinzelhandel oder in der Gastronomie,
> in anderen Dienstleistungsbranchen, z.B. als Sachverständige oder Sachverständiger, Lohnunternehmerin oder Lohnunternehmer, Zertifiziererin oder Zertifizierer,
> im öffentlichen Dienst, z.B. bei Landwirtschaftskammern,
> in der Entwicklungshilfe und in internationalen Organisationen,
> in Umweltschutz und Landschaftsgestaltung,
> an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen.
(5) Neben einer ausreichenden Kenntnis agrarwissenschaftlicher Grundlagen sollen Studierende vertiefte Fachkenntnisse auf einem selbst gewählten agrarwissenschaftlichen Gebiet durch eine geeignete Schwerpunktbildung erwerben können, um
a) sich eine sehr gute allgemeine und fachspezifische Berufsfähigkeit anzueignen,
b) die Grundlagen dafür zu schaffen, einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss in Form eines Master-Studiums absolvieren zu können.
(6) Allgemeine und fachbezogene Ziele des Studiums sind u.a. der Erwerb
> von Kenntnissen der naturwissenschaftlichen und ökonomischen Grundlagen;
> von Kenntnissen der Grundlagen der Agrarwissenschaften sowie deren Methoden und Arbeitsweisen;
> der Fähigkeit, Daten des Agrarbereiches zu erfassen, darzustellen und auszuwerten;
> der Fähigkeit, agrarwissenschaftlich-analytische Labormethoden oder technische Verfahren oder qualitative und quantitative Erhebungsmethoden anzuwenden und deren Ergebnisse zu interpretieren;
> der Fähigkeit, analytische, strukturelle und andere Daten mit Methoden der Agrarinformatik zu verarbeiten und darzustellen;
> der Fähigkeit, agrarwissenschaftliche Literatur, Statistiken und sonstige Dokumentationen zu verwenden und zu bewerten;
> der Fähigkeit zur schriftlichen, mündlichen und graphischen Darstellung von Untersuchungsergebnissen;
> der Fähigkeit zur Arbeitsorganisation und
> der Fähigkeit, die Auswirkungen der Tätigkeit von Agrarwissenschaftlerinnen und Agrarwissenschaftlern zu beurteilen.