§ 14 Anmeldung und Zulassung
(1) Die Prüfungskommission legt zu Beginn des Studiums eine Prüfungsakte an. Hierfür müssen sich die Studierenden bei der Prüfungsstelle der Fakultät unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen melden. Eine Liste dieser Unterlagen ist bei der Prüfungsstelle erhältlich. Bei Zulassung erhalten die Studierenden eine PIN und TAN als Zugangsberechtigung für das Agrarwissenschaftliche Online-Prüfungssystem (AGROPAG).
(2) Für die Teilnahme an den Modulprüfungen ist eine Anmeldung zu jeder einzelnen Modulprüfung über das AGROPAG spätestens zehn Tage vor der betreffenden Modulprüfung nötig. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch jederzeit eine Abmeldung von der Modulprüfung ohne Angabe von Gründen möglich. Danach ist eine Abmeldung gemäß § 14 Abs. 4 der Prüfungsordnung nur unter schriftlicher Anzeige der Gründe bei der Prüfungskommission (z.B. ärztliches Attest) möglich.