§ 1 Aufgaben und Berufsfeld
(1) Die Pferdewissenschaften befassen sich mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen, der Physiologie, der Zucht, Haltung, Fütterung, Nutzung und Hygiene des Pferdes sowie der Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung pferdehaltender Betriebe und mit den Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.
(2) Die Pferdewissenschaften liefern die wissenschaftlichen Grundlagen für Pferdezucht und -haltung sowie für die Analyse der ökonomische Bedeutung im Pferdesektor.
(3) Pferdewissenschaftlerinnen und Pferdewissenschaftler sind überwiegend tätig
· in der betriebswirtschaftlichen oder produktionstechnischen Spezialberatung,
· in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie in der Futtermittelindustrie,
· in anderen Dienstleistungsbranchen, z.B. als Sachverständige oder Sachverständiger, Zertifiziererin oder Zertifizierer,
· auf pferdehaltenden Betrieben,
· im öffentlichen Dienst, z.B. bei Landwirtschaftskammern,
· in nationalen und internationalen Organisationen,
· in der Entwicklung ländlicher Räume,
an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen.