In publica commoda

Zweitstudium

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums (Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen, Promotion) an einer deutschen Hochschule - Universität oder Fachhochschule - besitzen, sind Sie Zweitstudienbewerber bzw. Zweitstudienbewerberin.

Auswahlkriterien
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die verfügbaren Studienplätze nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Die Informationen der Stiftung für Hochschulzulassung zu den Auswahlkriterien (s.u.) gelten analog an der Universität Göttingen und geben einen ausführlichen Überblick.

Antrag
Für Ihr zweites Studium müssen Sie sich regulär bewerben. Ihrer Bewerbung fügen Sie eine ausführliche Begründung bei.

Achtung: Zweitstudienbewerber*innen für Medizin/Zahnmedizin im 1. Fachsemester finden hier Informationen zur Bewerbung