Wiederberufung in den Deutschen Ethikrat
Der Präsident des Deutschen Bundestags hat Prof. Dr. Dr. h. c. Volker Lipp, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Georg-August-Universität Göttingen, nach seiner ersten Amtszeit erneut zum Mitglied des Deutschen Ethikrates berufen. Er gehört damit für weitere vier Jahre zum engsten Kreis der wissenschaftlichen Berater von Bundesregierung und Bundestag in ethischen Grundsatzfragen.
Der Deutsche Ethikrat befasst sich insbesondere mit den ethischen und rechtlichen Folgen der modernen Lebenswissenschaften sowie aktuellen Fragestellungen in der Medizin und im Gesundheitswesen. Dazu erarbeitet der Deutsche Ethikrat Stellungnahmen und Empfehlungen für das politische und gesetzgeberische Handeln. In den letzten Jahren hat der Deutsche Ethikrat zum Beispiel Empfehlungen zu Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie, der Pflege und der Kinder- und Jugendhilfe, zum Einsatz von Robotik in der Pflege, zur Impfpflicht bei Masern und zu Interventionen in die menschliche Keimbahn vorgelegt. Hochaktuell sind seine jüngsten Empfehlungen zur Corona-Krise. Dem Deutschen Ethikrat gehören 26 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, Medizin, Naturwissenschaften, Theologie und Philosophie an. Die Mitglieder des Ethikrats üben ihr Amt unabhängig aus. Ihre Aufgaben sind im Ethikratgesetz (EthRG) geregelt.
Die Fakultät gratuliert herzlich zur zweiten Amtszeit!
Pressemitteilung der Universität