The Article 5 Project

BITTE BEACHTEN SIE: AUFGRUND DER AUFLÖSUNG DER FORSCHERGRUPPE "MUSIK, KONFLIKT UND DER STAAT" ENDE APRIL 2014 WERDEN DIESE WEBSEITEN KÜNFTIG NICHT MEHR AKTUALISIERT.




Artikel 5. Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)


Das Projekt „Article 5“ bestrebt, eine Grundlage zur Erforschung der Nutzung von Musik in Verbindung mit Folter und anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung (kurz: CID Punishment) zu erstellen. Neben Beispielen, in denen Musik als Folterinstrument eingesetzt wurde, betrachtet das Projekt darüber hinaus, wie Musik auch in anderen Zusammenhängen mit Folter und CID Bestrafungen verwendet wird. Um diese Dynamiken zu verstehen, berücksichtigt das Projekt zudem, in welchem Kontext Musik zur Demütigung und Verspottung Verwendung findet und wie Musik dazu eingesetzt wird, körperliche und seelische Gewalt zuzufügen.
Das Projekt befindet sich noch in seiner Anfangsphase. Derzeit wird eine Datenbank mit relevantem Material zusammengestellt.
Im April 2011 wird die Forschergruppe dank der großzügigen Unterstützung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft einen internationalen Workshop abhalten, bei dem der aktuelle Forschungsstand, Forschungsprioritäten und Zukunftsstrategien von Experten zu diesem Thema diskutiert werden.