Studium inklusiv?!
Im Studium existieren Barrieren, die es Studierenden erschweren können, ihre akademischen Ziele zu erreichen. Die Universität Göttingen verfolgt mit ihrer Diversitätsstrategie das Ziel, allen Studierenden gleiche Chancen und Schutz vor Diskriminierung zu bieten.
Sie müssen Ihr Studium aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit oder auf Grund der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen flexibel gestalten?
Zentrale Informations- und Beratungsangebote zum Thema "Barrierefrei studieren" finden Sie hier.
Wenn Sie auf Grund von Pflegeaufgaben, z. B. durch die Pflege von Angehörigen oder Kindern Beratung brauchen, können Sie sich hier informieren.
Auf der Homepage unseres fakultären Gleichstellungsbüros finden Sie weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Themen der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie, bei Fällen sexualisierter Gewalt, Mobbing und Belästigung, sowie bei Fragen zu Chancengleichheit und Fördermöglichkeiten.
Was ist ein Nachteilsausgleich? Wie kann ich ihn beantragen?
- Verlängerung der Bearbeitungszeit von Prüfungsleistungen
- Zulassen von personeller oder technischer Unterstützung
- Ersatz einer Prüfung durch eine niveaugleiche andere (z. B. mündlich statt schriftlich)
- Ersatz der Anwesenheitspflicht durch andere Leistung
Nachteilsausgleiche sollen existierende Barrieren, d.h. benachteiligende (Prüfungs-)Bedingungen im Studium individuell und situationsbezogen ausgleichen. Wenn Sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung oder Erziehungs- bzw. Pflegeverantwortung nachweisen können, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium.
Beispielsweise können Sie folgende Maßnahmen beantragen:
Ein Nachteilsausgleich kann bei Vorliegen der entsprechenden Nachweise an den Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät z.H. Herrn Alexander Fund geschickt werden. Einen Bescheid erhalten Sie zeitnah.
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich so früh wie möglich, d.h. vor Antritt von Studien- bzw. Prüfungsleistungen bzw. bei Antrag auf Nachteilsausgleich zur Anwesenheitspflicht zu Beginn des Semesters.
Für einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Studienleistungen aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen nutzen Sie bitte das Informationsangebot der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
Informationen zum Nachteilsausgleich bei Erziehungs- oder Pflegeverantwortung bietet der FamilienService der Universität Göttingen.
Handzettel zum Nachteilsausgleich (barrierefreie PDF)
Informationen für Lehrende und Fachstudienberater*innen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Studienleistungen
Informationen für Studierende zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Studienleistungen
Sie sind schwanger? Sie stillen? Kennen Sie das sogenannte Mutterschutzgesetz?
Seit dem 1. Januar 2018 gilt für schwangere Studierende das Mutterschutzgesetz. Es schützt dabei sowohl die Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt – unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht – als auch ihr Kind vor gesundheitlichen Gefährdungen und Benachteiligungen.
Bitte teilen Sie der Universität ihre Schwangerschaft mit. Auch wenn Sie stillen, sollten Sie dies der Universität mitteilen.
Informationen zu Ihren Rechten, Schutzfristen und zur organisatorischen Umsetzung des Mutterschutzgesetzes an der Universität Göttingen finden Sie auf diesem Portal. Dort ist genau beschrieben, wie Sie Ihre Schwangerschaft melden bzw. was die Schritte sind, die Sie zur Meldung unternehmen müssen.
Auf dem Portal: Studieren mit Kind(ern) finden werdende Eltern weitere hilfreiche Informationen.