In publica commoda

Studienplatztausch, gerichtliche Anordnungsverfahren oder Sonstige Zulassungen

Bewerbung und Immatrikulation in sechs Schritten

Diese Beschreibung gilt für die Immatrikulation nach einem "Studienplatztausch" für Studierende an einer deutschen Hochschule. Genutzt werden kann das beschriebene Verfahren ab dem 3. Schritt nach Absprache mit dem Studierendenbüro auch für "sonstige" Zulassungen.
Wenn Sie Ihren Studienort im Verfahren des Studienplatztausches wechseln wollen, benötigen Sie einen Tauschpartner bzw. eine Tauschpartnerin, der/die sich im gleichen Fachsemester (im Fach Medizin: im gleichen vorklinischen/klinischen Fachsemester) desselben Studienganges an einer wissenschaftlichen Hochschule befindet und über vergleichbare Studienleistungen verfügt.



Antrag
Den Studienplatztausch können Sie schriftlich beantragen. Das dafür benötigte Antragsformular steht Ihnen hier als Download zur Verfügung. Sie können es an Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken, gemeinsam unterschreiben und fristgerecht versenden. Die Frist ist der jeweilige Vorlesungsbeginn eines Semesters (Achtung: der Vorlesungsbeginn im klinischen Abschnitt des Medizinstudiums kann abweichen, weitere Informationen finden Sie hier). Weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Tauschantrag.

Zulassung / Ablehnung
Ihr Antrag wird von der Universität geprüft. Über Zulassung oder Ablehnung werden sie schriftlich informiert.

Dateneingabe via Internet
Sie können mit Hilfe unseres Online-Formulars Ihre Immatrikulation an der Universität Göttingen beantragen.

Upload Ihrer Unterlagen
Nach dem Einreichen Ihres Immatrikulationsantrags erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link für den Upload der erforderlichen Unterlagen.

Überweisung der Semesterbeiträge
Gleichzeitig überweisen Sie bitte die Semesterbeiträge an die Universität. Ihre Einschreibung kann erst nach dem Eingang Ihrer Zahlung abschließend bearbeitet werden. Bei der Überweisung bitte Anmeldenummer und Name angeben!

Bestätigung durch die Universität
Eine Bestätigung (vorläufiger Studienausweis, Immatrikulationsbescheinigungen, etc.) erhalten Sie danach unaufgefordert zugeschickt.