Sommersemester 2024
Seminar „Horizontale und vertikale Gewaltenteilung“
Die Gewaltenteilung begegnet den Studierenden bereits im ersten Semester. Aber was genau verbirgt sich alles hinter diesem Verfassungsprinzip? Was bedeutet in diesem Kontext „Teilung“? Inwieweit sind die Staatsgewalten miteinander verschränkt und dürfen oder müssen dies auch sein? Wann gerät die Balance zwischen den Gewalten ins Wanken? Kann es mehr als drei Gewalten geben? Wie wirken sich bundesstaatliche Organisation und europäischer Integrationsprozess auf die Gewaltenteilung aus? Was ist unter dem institutionellen Gleichgewicht auf Unionsebene zu verstehen? Diesen und weiteren Fragen wollen wir im Seminar zur horizontalen und vertikalen Gewaltenteilung nachgehen und die Konturen dieses Grundsatzes zeichnen. Das Seminar richtet sich an Teilnehmende der Schwerpunktbereiche 5 und 9.
Die Vorbesprechung fand am 30.01.2024 von 18 bis 19 Uhr im VG 4.105 statt. Die Seminarplätze wurden bereits vergeben.
Bau- und Polizeirecht
Mi. 10 - 12 Uhr (Raum: ZHG 105)
Mi. 12 - 14 Uhr (Raum: ZHG 006)
Niedersächsisches Staats- und Kommunalrecht
Do. 14 - 16 Uhr (Raum: ZHG 006)