In publica commoda

Senat

Der Senat beschließt die Grundordnung sowie die Ordnungen der Universität, soweit nicht die Fakultäten zuständig sind. Er beschließt die Entwicklungsplanung sowie den Gleichstellungsplan im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung.
Das Präsidium ist in allen Angelegenheiten der Selbstverwaltung in seiner Entscheidungszuständigkeit dem Senat rechenschaftspflichtig. Die Ernennung oder Bestellung der Mitglieder des Präsidiums erfolgt auf Vorschlag des Senats. Dieser kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder einzelne Mitglieder des Präsidiums abwählen und damit deren Entlassung vorschlagen.
Der Senat entsendet eine eigene Vertreterin oder einen eigenen Vertreter in den Stiftungsausschuss Universität der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts. Die Bestellung der fünf externen Mitglieder des Stiftungsausschusses Universität bedarf des Einvernehmens von Senat und Fachministerium.
Den Vorsitz des Senats führt der Präsident. Die Mitglieder des Präsidiums und die Dekaninnen und Dekane sowie die Gleichstellungsbeauftragten und die Vorsitzenden der Personalräte nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.