Promovierende

Achtung, wenn wir innerhalb diese Infoportals von Studierenden sprechen, meinen wir ausschließlich Studierende, die in Bachelor- oder Masterstudiengängen immatrikuliert sind. Viele Regelungen sind nicht auf Promovierende übertragbar. Promovierende haben beispielsweise, anders als Studierende, keinen Sonderstatus in der Sozialversicherung oder Sozialgesetzgebung.
Die GEW hat 2017 einen lesenswerten Rechtsratgeber „Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Qualifizierung“ erarbeitet, der sich mit Mutterschutz, familienpolitscher Komponente, Elternzeit und Elterngeld auseinandersetzt. Auch wenn Sie kein eigenes virtuelles Informationsangebot der Universität an dieser Stelle finden können, berät der FamilienService Promovierende ganz individuell zu allen Fragen zur Vereinbarkeit von Promotion und Elternschaft.
Die universitären Angebote zur Vernetzung, die Informationen zu Vergünstigungen und Angeboten und die familienfreundliche Infrastruktur auf dem Campus richten sich selbstverständlich auch an Promovierende.

Die wichtigsten Unterschiede zu Studierenden in Bachelor – oder Masterstudiengängen im Überblick:

  • Promovierende haben Anspruch auf Leistungen nach SGB2 ohne sich beurlauben zu lassen
  • Die Sozialversicherung richtet sich nach der Art des erzielten Einkommens, nicht nach dem Promotionsstatus
  • Die Angebote zur flexiblen Kinderbetreuung der Universität sind anlog zu denen für Beschäftigte