Promotion
Das Institut für Landwirtschaftsrecht ermöglicht und fördert die Durchführung von Promotionsvorhaben zu Fragestellungen des Agrarrechts und des Rechts des ländlichen Raums. Auf die in der Promotionsordnung niedergelegten Erfordernisse wird verwiesen. Soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen und sich bereits Gedanken über mögliche Themen gemacht haben, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführenden Direktor. Bitte beachten Sie die Sprechstunden.
Die Mitarbeit am Institut ist bis auf weiteres eine unabdingbare Voraussetzung für eine Promotion. Soweit diese Möglichkeit nicht besteht, können wir leider Ihre Anfrage nicht berücksichtigen.
Die Promotionsordnung der Georg-August-Universität Göttingen finden Sie unter: http://www.uni-goettingen.de/de/112710.html