Dialog der Rechtskulturen
Das Projekt „Dialog der Rechtskulturen“ setzt sich den Beginn bzw. die Verbesserung des Dialogs zwischen deutschen und iranischen Jurist_Innen, Rechtsgelehrten und Islamwissenschaftler_Innen zum Ziel.
Es handelt sich nicht um eine politische Diskussion, sondern um einen wissenschaftlichen Rechtsdialog. Die Initiatorinnen des Projekts sind Prof. Dr. Christine Langenfeld, Institut für Öffentliches Recht und Prof. Dr. Irene Schneider, Seminar für Arabistik/Islamwissenschaft.
Der „Dialog der Rechtskulturen“ startete im Winter 2009 mit dem zehntägigen Aufenthalt einer iranischen Gruppe in Deutschland. Thema dieser ersten Konferenz war das Jugendstrafrecht. Eine Gruppe von deutschen Jurist_Innen besuchte dann vom 10. bis 18. September 2010 Iran (Isfahan, Qom, Teheran) und beschäftigte sich mit dem Thema der Auslegung sowohl religiöser als auch rechtlicher Texte. Die vorerst letzte Konferenz fand im September 2011 statt, als nun wieder eine Gruppe iranischer Jurist_Innen Berlin (Bundesinnenministerium) Strasbourg (Gerichtshof für Menschenrechte) und Göttingen besuchte. Inzwischen ist dieser Dialog so etwas wie eine Institution geworden, auf die sich beide Seiten jedes Jahr intensiv vorbereiten und von der beide Seiten durch den wissenschaftlichen Austausch, das Kennenlernen von Rechtsinstitutionen und durch das gegenseitige Kennenlernen der Kulturen nach eigenen Aussagen enorm profitieren. Von Anfang an waren die wissenschaftlichen Diskussionen in einem Maß offen, dass gerade die deutschen Teilnehmer_Innen überrascht von dem kritischen Potential ihrer iranischen Kolleg_Innen waren. Hinzu kommt, dass im Rahmen dieser Konferenz Iraner_Innen zusammenkommen, die in Iran selbst nicht unbedingt aufeinandertreffen würden, Wissenschaftler_Innen und Rechtspraktiker_Innen, um sich wissenschaftlich auszutauschen. Der Dialog entwickelt sich mithin immer mehr nicht nur zu einem Kontakt der deutschen und iranischen Kolleg_Innen - Rechsprofessor_Innen, Richter_Innen bzw. Rechtsanwält_Innen und Islamwissenschaflter_Innen bzw. Theolog_Innen - sondern gibt auch Impulse für den inneriranischen Diskurs. Die genannten Personen sind dabei alle Multiplikatoren, insofern sie als Wissenschaftler_Innen und Rechtspraktiker_Innen gut vernetzt sind.
Wichtig ist es zu erwähnen, dass der Dialog der Rechtskulturen auf Augenhöhe erfolgt, dass also beide Seiten, die iranische und die deutsche, in diesem Dialog sich in einen Prozess des voneinander Lernens begeben und damit Missverständnisse und Vorurteile abgebaut und durch detaillierte Diskussionen Lernprozesse in Gang gesetzt werden können.