Pflichtfachprüfung

Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 u. 2 NJAG besteht die staatliche Pflichtfachprüfung aus sechs Aufsichtsarbeiten und einer abschließenden mündlichen Prüfung, die sich ihrerseits aus einem Vortrag und drei Prüfungsgesprächen (Altrecht - NJAG/NJAVO 2003) bzw. drei Prüfungsgesprächen (Neurecht - NJAG/NJAVO 2009) zusammensetzt.


Nähere Informationen einschließlich einer 'Checkliste Scheinfrei?', sowie die aktuellen Meldeunterlagen finden Sie auf der Website des Landesjustizprüfungsamts. Auf der Startseite klicken Sie in der rechten Spalte unter "Pflichtfachprüfung und Erste Prüfung" (drittes Element von oben) auf "mehr". Klicken Sie daraufhin erneut in der rechten Spalte auf den Punkt "Meldung zum Examen". Hierdurch gelangen Sie direkt auf eine Seite, auf der die Checkliste und die jeweils aktuellen Merkblätter als PDF verlinkt sind (eine direkte Verlinkung der Zielseite ist uns leider nicht möglich, da sich die Pfade auf den Seiten des LJPA fortwährend ändern).