Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken - Erasmus+ (KA 131)
Erasmus+ fördert Aufenthalte von wissenschaftsunterstützendem Personal an Partnerhochschulen, Organisationen (nicht EU-Einrichtungen) und z.B. auch Sprachschulen in den Programmländern. Mobilität von Hochschulpersonal soll:
- den Austausch von Fachkenntnissen und Fertigkeiten unterstützen,
- Sprachkenntnisse ausbauen und vertiefen,
- das Verständnis sprachlicher, gesellschaftlicher sowie kultureller Vielfalt fördern,
- die Motivation und Arbeitszufriedenheit erhöhen,
- die institutionelle Zusammenarbeit und europäische Partnerschaften stärken,
- die Werte der EU sichtbar machen und fördern.
Bewerbung
Wer kann sich bewerben?Tätiges Hochschulpersonal aus der/dem:
- Allgemeinen und technischen Verwaltung
- Bibliothekswesen
- Finanzen und Personalwesen
- Fort- und Weiterbildung
- Chancengleichheit und Familienservice
- International Office
- IT-Bereiche
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studienberatung und Prüfungsämter
- Werkstätten und Labore
Die Bewerbung erfolgt online über das Mobilitätsportal
Ausschreibungen 2024
Juni
- Ausschreibungsbeginn: 01.06.2024
- Ausschreibungsende: 30.06.2024
September
- Ausschreibungsbeginn: 01.09.2024
- Ausschreibungsende: 30.09.2024
November
- Ausschreibungsbeginn: 01.11.2024
- Ausschreibungsende: 30.11.2024
Februar
- Ausschreibungsbeginn: 01.02.2025
- Ausschreibungsende: 28.02.2025
April
- Ausschreibungsbeginn: 01.04.2025
- Ausschreibungsende: 30.04.2025
Aufenthaltsdauer & Förderung
Wie lange kann ich ins Ausland gehen?Eine Personalmobilität dauert mind. 2 Tage (ohne Reise) und kann je nach Mittelverfügbarkeit bis zu 2 Wochen (10 Arbeitstage) gefördert werden.
Aufenthaltskosten nach Länderkategorie:
- Gruppe 1: 180 € am Tag:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - Gruppe 2: 160 € am Tag:
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Gruppe 3: 140 € am Tag:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Je nach Mittelverfügbarkeit können 1 bis 2 Reisetage zusätzlich finanziert werden. Voraussetzung ist, dass diese unmittelbar an das Training/Workshop/Job Shadowing angrenzen (z. B. Anreise am Sonntag, Beginn Training am Monat). Erfolgt die Mobilität mit einem emissionsarmen Verkehrsmittel (kein Flugzeug!) kann zusätzlich eine Aufstockung für Green Travel (entfällt ab Projekt 2024) bewilligt werden.
Fahrtkosten:
-
nach Entfernungsrechner
- 10-99km: 23€
- 100-499km: 180€ (Green Travel: 210€)
- 500-1999km: 275€ (Green Travel: 320€)
- 2000-2999km: 360€ (Green Travel: 410€)
- 3000-3999km: 530€ (Green Travel: 610€)
- 4000-7999km: 820€
- 8000 und mehr: 1500€
Die Geförderten sind verpflichtet selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) zu sorgen.
Checklisten & Dokumente
Checklisten & Leitfäden Dokumente- Dienstreiseantrag (via Lucom)
- Certificate of Stay
- Training Agreement: Die Vorlage für das Training Agreement erhalten Sie zusammen mit weiteren Informationen, wenn die Bewerbung erfolgreich war.
- EU-Survey: Über das Beneficiary Module (BM) wird zeitnah nach Ende der Mobilität ein automatisierter Link verschickt. Der EU-Survey ist ein Onlinebericht (verpflichtende Abgabe).
Kontakt:
Erasmus+ Key Action 131 Team
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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