Die Organe der Stiftungsuniversität
Seit dem 01.01.2003 befindet sich die Georg-August-Universität Göttingen in der Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts. Dies bedeutet eine juristische Verselbständigung der Universität gegenüber dem Staat und damit mehr eigenverantwortliche Gestaltung.
Präsidium
Das Präsidium mit Ressortzuständigkeit leitet die Universität in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung, die ausschließlich die Universität betreffen. Es ist für die Universität zuständig und verantwortlich für alle strategischen und operativen Entscheidungen.
Vorstand Universitätsmedizin
Der Vorstand tritt in den Angelegenheiten der Universitätsmedizin an die Stelle des Präsidiums; er leitet die Universitätsmedizin und führt für diese die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er ist für die Universitätsmedizin zuständig und verantwortlich für strategische und operative Entscheidungen.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat berät die Universität in Angelegenheiten, die die ganze Universität einschließlich Universitätsmedizin betreffen. Der Stiftungsrat beschließt über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung, die die gesamte Stiftungsuniversität einschließlich der Universitätsmedizin betreffen.
Stiftungsausschuss Universität
Der Stiftungsausschuss Universität berät die Universität, beschließt über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung, die ausschließlich die Universität betreffen, und übernimmt Aufsichtsfunktion gegenüber dem Präsidium.
Stiftungsausschuss Universitätsmedizin
Der Stiftungsausschuss Universitätsmedizin berät die Universitätsmedizin, beschließt über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung, die ausschließlich die Universitätsmedizin betreffen, und übernimmt Aufsichtsfunktion gegenüber dem Vorstand.