Nationaler Kodex (HRK / DAAD) – Betreuung von internationalen Studierenden
Die Einrichtung der Position einer zentralen Ansprechpartnerin für Beschwerden, Lob und Vorschläge (Beauftragte für Studienqualität) existiert seit 2007 für sämtliche Studierende - unabhängig welchen Geschlechts, Alters, mit oder ohne Behinderung / chronische Erkrankung, unabhängig von sexueller oder religiöser Orientierung, ethnischer, kultureller, sozialer, ökonomischer oder bildungsbiographischer Herkunft.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat gemeinsam mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) einen Nationalen Kodex für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen erarbeitet. Er verfolgt das Ziel, die Qualität der Betreuung ausländischer Studierender zu sichern bzw. weiter zu verbessern. Die Universität Göttingen hat sich dem Kodex verpflichtet. [nähere Informationen werden durch Anklicken sichtbar]
Leitender Gedanke ist dabei, den allen Studierenden, wo immer möglich, dieselben Rechte einzuräumen und ihnen darüber hinaus diejenigen Hilfen anzubieten, die sie als ausländische Gäste ggf. besonders benötigen.
Ein Element auf diesem Weg ist die Einrichtung einer Beschwerdestelle, an die sich ausländische Studierende bei Nichteinhaltung des Kodex wenden können. Diese Aufgabe nimmt die Beauftragte für Studienqualität wahr.
Paragraph V des Kodex:
„V. Umgang mit Beschwerden
1. Die Hochschule benennt eine Stelle, bei der sich internationale Studierende wegen der Nichteinhaltung dieses Kodex beschweren und um Abhilfe ersuchen können (z.B. das für Internationale Angelegenheiten zuständige Mitglied der Hochschulleitung). Die abschließende Entscheidung über die Beschwerde darf nicht derjenigen Stelle überlassen bleiben, gegen die sich die Beschwerde richtet. Das Recht des Beschwerdeführers, gegen Verwaltungsakte der Hochschule Widerspruch einzulegen oder in entsprechenden Fällen den Rechtsweg zu den Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichten zu beschreiten, bleibt unbenommen.
2. Sollten Streitigkeiten nicht innerhalb der Hochschule beigelegt werden können, haben internationale Studierende die Möglichkeit, sich an eine Gemeinsame Vermittlungsstelle zu wenden, die bei der HRK eingerichtet wird.“
(Quelle: Download von Hochschulrektorenkonferenz, https://www.hrk.de/themen/internationales/internationale-studierende-und-forschende/nationaler-kodex-fuer-das-auslaenderstudium/ , zuletzt abgerufen am 12.07.2016)
Informationen zum Umgang mit Beschwerden zu Studium und Lehre an der Universität Göttingen finden Sie unter diesem Link.