Lecture series: Introduction into Common Law and English criminal law
Die Veranstaltung findet fakultätsöffentlich statt. Es wird die Möglichkeit bestehen, eine Klausur für den Schwerpunktbereich 6 zu schreiben sowie einen fachspezifischen Fremdsprachennachweis gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 1 d) NJAG zu erwerben. Die Aufgabenstellung erfolgt in jedem Fall in englischer Sprache. Für die Schwerpunktbereichsprüfung - nicht jedoch für den Fremdsprachennachweis
- kann die Klausur auch in deutscher Sprache geschrieben.