Konsumverhalten und Innovationen zur nachhaltigen Chemie (KInChem)

Thema
Konsumverhalten und Innovationen zur nachhaltigen Chemie (KInChem) am Beispiel von Produkten mit problematischen Inhaltsstoffen
Teilprojekt: Ökonomisch-empirische Analyse


Auftraggeber
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Förderschwerpunkt "Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit"


Laufzeit
04.2015 - 12.2018


Kurzbeschreibung

Forschungskontext
Die Europäische Union verpflichtet sich in ihren Gründungsverträgen zu einer an den Kriterien der Nachhaltigkeit und Vorsorge ausgerichteten Umweltpolitik (Art. 3, Absatz 3 EUV) und einer von einem hohen Schutzniveau ausgehenden Politik in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Verbraucherschutz (Art. 114, Absatz 3 AEUV). In Bezug auf die Vermarktung von Chemikalien werden diese Prinzipien in der EU-Chemikalienverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, der sog. REACH-Verordnung) verankert. Gemäß des Erwägungsgrundes (3) soll durch REACH "ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden". Um dies zu gewährleisten, ist eine Kenntnis über die Menge der in Verkehr gebrachten Chemikalien sowie deren Risiken für Mensch und Umwelt von zentraler Bedeutung. Notwendig ist dieses Wissen nicht nur für hoheitliche Regulierungen in Form von Beschränkungen und Verboten, sondern auch für die Berücksichtigung von stoffbedingten Risiken in den Entscheidungen aller gesellschaftlichen Akteure. In der Tat ist die Generierung einer solchen Wissensbasis und die Schaffung von Transparenz eine essentielle Funktion der REACH-Verordnung.

Zentrale Fragestellungen des Projekts
Fraglich ist jedoch, inwieweit eine erhöhte Transparenz hinsichtlich der Risikoinformationen als - im Vergleich zu Beschränkungen oder Verboten - "milderes Mittel" durch eine Änderung des Verbraucherverhaltens marktvermittelte Impulse auslösen und damit zu den Zielen der Verordnung beitragen kann. Zu diesem Zweck soll im Rahmen des Projektes untersucht werden, wie Konsumenten Risikoinformationen wahrnehmen und wie der Gesetzgeber daher Ausweisungs- und Informationspflichten von Anbietern gestalten sollte, damit sie die größtmögliche Wirkung bei Konsumenten erzielen. Darüber hinaus soll untersucht werden, inwieweit andere gesellschaftliche Akteure bei der Behebung von Informationsasymmetrien und der Erschließung der, aus wissenschaftlichen oder regulatorischen Kontexten stammenden, Informationen zu problematischen Stoff- und Produkteigenschaften für die Verbraucher von Relevanz sind.

Vorgehensweise
Die Beantwortung der zentralen Fragestellungen erfolgt im methodischen Handlungsrahmen der sog. Institutionenanalyse. Das Vorgehen folgt dabei einer festgelegten Stufenfolge. Zu fragen ist zunächst (1) nach dem Steuerungsziel der zu evaluierenden Vorschriften und Verfahren. Dann ist zu bestimmen, (2) welche Akteure zur Erreichung des Steuerungsziels relevant sind und welche Verhaltensbeiträge das Recht von ihnen erwarten. Der nächste Schritt ermittelt auf empirischer Basis (3) wie sich die Akteure tatsächlich verhalten und welche Faktoren diesem Verhalten zugrunde liegen. Schließlich ist anhand der gewonnen Erkenntnisse akteurspezifisch ein verhaltensbezogener Soll-Ist-Vergleich durchzuführen und zu klären (4) auf welche Weise regulatorische und institutionelle Gestaltungsoptionen zu konstruieren sind, um die gewünschten Verhaltensbeiträge der Akteure durch eine geringstmögliche Eingriffsintensität zu generieren.


Projektpartner

  • Hochschule Darmstadt (Projektleitung), sofia - Sonderforschung interdisziplinäre Institutionenanalyse e.V.: Prof. Dr. Martin Führ, Dipl.-Informationsjurist (FH) Julian Schenten



Kooperationspartner

  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Berlin, Deutschland
  • Ecotoxicology Unit at the Department of Applied Environmental Science (ITM) of the Stockholm University, Stockholm, Sverige
  • The International Chemical Secretariat (ChemSec), Göteborg, Sverige



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