Anträge an den Internationalisierungsfonds



Die Fakultät stellt pro Jahr Gelder in Höhe von 15.000,- EURO zur Förderung der Internationalisierung zur Verfügung.
Es werden Maßnahmen gefördert, die der Internationalisierung von Lehre und Forschung dienen. Darunter fallen z. B.

  • die Gründung, die Betreuung und der Ausbau von Kooperationen mit ausländischen Universitäten und Netzwerken,
  • die Nachwuchsförderung im Bereich der internationalen Vernetzung (Promovierende),
  • die Unterstützung von Erasmus-Beauftragten,
  • die Internationalisierung der Lehre durch die Einwerbung von Gastprofessuren,
  • die Übersetzung von Institutswebseiten ins Englische.



Anträge können das ganze Jahr hindurch gestellt werden. Antragsteller_innen schicken bitte eine kurze Projektbeschreibung, aus der der Internationalisierungsaspekt des geplanten Vorhabens deutlich wird, sowie einen Kostenplan in elektronischer Form an die Internationalisierungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät (bschaff@gwdg.de).

Über die Anträge entscheidet die Internationalisierungskommission (derzeitige Mitglieder sind der Studiendekan, die Internationalisierungsbeauftragte, eine Vertreterin des Mittelbaus sowie ein studentisches Mitglied).