Anträge an den Internationalisierungsfonds
Die Fakultät stellt pro Jahr Gelder in Höhe von 15.000,- EURO zur Förderung der Internationalisierung zur Verfügung.
Es werden Maßnahmen gefördert, die der Internationalisierung von Lehre und Forschung dienen. Darunter fallen z. B.
- die Gründung, die Betreuung und der Ausbau von Kooperationen mit ausländischen Universitäten und Netzwerken,
- die Nachwuchsförderung im Bereich der internationalen Vernetzung (Promovierende),
- die Unterstützung von Erasmus-Beauftragten,
- die Internationalisierung der Lehre durch die Einwerbung von Gastprofessuren,
- die Übersetzung von Institutswebseiten ins Englische.
Anträge können das ganze Jahr hindurch gestellt werden. Antragsteller_innen schicken bitte eine kurze Projektbeschreibung, aus der der Internationalisierungsaspekt des geplanten Vorhabens deutlich wird, sowie einen Kostenplan in elektronischer Form an die Internationalisierungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät (bschaff@gwdg.de).
Über die Anträge entscheidet die Internationalisierungskommission (derzeitige Mitglieder sind der Studiendekan, die Internationalisierungsbeauftragte, eine Vertreterin des Mittelbaus sowie ein studentisches Mitglied).