Internationaler Workshop zum Regulatory Impact Assessment
Thema
Internationaler Workshop zum Impact Assessment
(International Workshop on Impact Assessment)
Auftraggeber
Umweltbundesamt
Laufzeit
1.1.2008 - 31.1.2009
Kurzbeschreibung
Die Europäische Union hat sich 2003 verpflichtet, für die meisten ihrer Gesetzesentwürfe eine Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen. Sie verfolgt dabei einen integrierten Ansatz, der alle ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen betrachtet und abschätzt. Es kommt kaum zu langfristigen Betrachtungen sowie zur Anwendung inadäquater Bewertungsmethoden. In der Konsequenz finden Umweltauswirkungen oft nur geringfügig Eingang in die gesetzgeberischen Entscheidungsprozesse der Europäischen Union. Dieses steht nicht im Einklang mit dem in Art. 2 des EG Vertrages definierten Zieles, ein hohes Maß an Umweltschutz und die Verbesserung der Umweltqualität zu erreichen.
Das Ziel dieses Forschungsvorhabens war es zu ergründen, wie die Bedeutung von Umweltauswirkungen im Gesetzesfolgenabschätzungsprozess der Europäischen Union gestärkt werden kann und folglich Umweltfolgen mehr Beachtung im europäischen Gesetzgebungsprozess erfahren. Zusätzlich waren auf Basis der Schlussfolgerungen für die europäische Gesetzfolgenabschätzung Gestaltungsempfehlungen für die deutsche Gesetzesfolgenabschätzung abzuleiten.
Auf Basis des Grundlagenpapiers und der Diskussionsergebnisse im Workshop kommen für die Stärkung der Umweltfolgen in der europäischen Gesetzesfolgenabschätzung verschiedene Verbesserungsmaßnahmen in Betracht.
Zum Ersten ist die Anleitung für die Deskofficers bei der Ausarbeitung der Gesetzesfolgenabschätzung zu verbessern. Der Ansatz eine Standardabschätzungsmethode einzuführen wird verworfen, es sollte aber der Grundsatz gelten, Kosten und Nutzen für die Umwelt soweit wie möglich zu quantifizieren (ABC-Regel), um gegenüber ökonomischen und sozialen Belangen die Umweltbelange zu stärken. Ein abweichendes Vorgehen soll einer detaillierten Begründung bedürfen. Der Grundsatz der angemessenen Gesetzesfolgenabschätzung ist zu konkretisieren. Ansätze für die Ausgestaltung könnten aus dem deutschen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entlehnt werden. Von besonderer Bedeutung ist die Definition und Verankerung von klaren Qualitätskriterien in den EU Guidelines, auf dessen Basis das IAB seine Prüfung vollzieht, und es bedarf eines eigenen Kapitels zur Umweltfolgenabschätzung im Annex der EU-Guidelines, indem auf bestimmte Methoden und Datenbanken verwiesen wird.
Zum Zweiten ist insbesondere die Umweltfolgenabschätzung abhängig von einer soliden Datenbasis und methodischen Kompetenzen. Es gibt viele Datenbanken, die Daten für die Umweltfolgenabschätzung bereithalten. Die Europäische Kommission muss ihre eigenen Datenbanken mit denen anderer Institutionen vernetzten und die Anleitung für den Zugriff des Deskofficer auf diesen Datenbankenverbund verbessern, damit für die Abschätzung mehr und solidere Daten zur Verfügung stehen. Zudem sollte es ein ständiges Beratungsgremium für die Gesetzesfolgenabschätzung geben. Dieses Gremium sollte die Deskofficers bei ihrer Abschätzung begleiten.
Zum Dritten bedarf es noch einer stärkeren politischen Festlegung auf eine gründliche und sorgfältige Abschätzung von Umweltfolgen. Der politische Einfluss auf die Gesetzesfolgenabschätzungen ist hoch, da die Kommunikation von Folgenwirkungen eines Gesetzes immer auch eine politische und strategische Brisanz besitzt. Deswegen ist die Pflicht zur Gesetzesfolgenabschätzung in der Geschäftsordnung der Kommission zu verankern, um die Bedeutung der Gesetzesfolgenabschätzung stärker zum Ausdruck zu bringen.
Kooperationspartner
sofia - Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse
Links
Umweltbundesamt
sofia - Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse
Veröffentlichungen
- Bizer, Kilian, Sebastian Lechner & Martin Führ (Hg.), 2010: The European Impact Assessment and the Environment. Springer, Berlin.
- Bizer, Kilian, Sebastian Lechner & Martin Führ, 2010: Improving the Integrated European Impact Assessment? The European Impact Assessment and the Environment. Berlin und Heidelberg: Springer,1-58.