Informationen zur Umsetzung des BEM
Beschäftigte und Beamte/innen die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder mit Unterbrechung insgesamt mehr als 42 Kalendertage arbeitsunfähig waren und in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder sonstigem Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis stehen, bekommen eine Einladung zur Teilnahme am BEM.
Im Erstgespräch wird festgelegt, ob ein begleitetes Verfahren für die Integration am Arbeitsplatz notwendig und von der/dem Betroffenen gewünscht ist.
Bei einem BEM-Verfahren werden interne und ggf. auch externe Fachberatungsstellen eingebunden, die die Betroffenen in ihrem Wiedereingliederungsprozess unterstützen.