Informationen für BetreuerInnen
Als Betreuer/in eines/r Doktorand/in sollten Sie folgende Informationen berücksichtigen.
Allgemeine Prozeduren und Regeln
Es gibt eine kurze Beschreibung der GAUSS Abläufe und Regeln auf der GAUSS Webseite. Die besonderen Vorschriften, die auf den Promotionsstudiengang Physik anzuwenden sind finden Sie in Anhang 7 der Promotionsordnung. Neben dem Anfertigung und der Verteidigung der Dissertation müssen Promovierende ein Forschungs-, Ausbildungs- und Lehrprogramm absolvieren.Dazu gehören:
- Teilnahme an fortgeschrittener Lehrveranstaltungen (Seminaren oder Vorlesungen) von mindestens 4 SWS (2 SWS aus dem engeren Fachgebiet Dissertation, 2 SWS aus einem anderen Bereich; ob eine Veranstaltung zum zum engeren Fachgebiet zählt, entscheidet der Betreuungsausschuss) punkt>
- Präsentation (Vortrag/Poster) der Forschungsergebnisse auf mind. einer nationalen oder internationalen Konferenz; punkt>
- mindestens eine in einer internationalen referierten Fachzeitschrift eingereichte Publikation mit wesentlich eigenen Beiträgen; und punkt>
- Lehrleistung im Umfang von mindestens 8 Credits, darunter mindestens eine Übungsbetreuung. punkt>
Jährliche Statusberichte
Die GAUSS Ordnung sieht vor, dass Promovierende einen Bericht über ihre Fortschritte im Rahmen eines Oberseminars (keine einfache Sitzung der Arbeitsgruppe!) vorstellen. Das erste sollte 6 Monate, nachdem die/der Studierende begonnen hat, stattfinden. Stellen Sie sicher, dass Sie dies im "Leistungsnachweis" entsprechend unterzeichnen.Lehrprogamm-Credits
Idealerweise sollten die 8 Credits folgende Lehraufgaben umfassen:- Betreuung einer Übung punkt>
- Betreuung eines Praktikumversuchs punkt>
- Betreuung einer Abschlussarbeit punkt>
summa cum laude
Um ein summa cum laude vergeben zu dürfen, müssen Sie im Vorfeld ein externes schriftliches Gutachten über die Dissertation einholen. Alle Mitglieder der Prüfungskommission müssen dieser Auszeichung zustimmen.Prüfungsberechtigung
Wenn Sie noch nicht auf der Liste der potenziellen Prüfungsberechtigen stehen, aber prüfungsberechtigt sind (z.B. durch Habilitation), sollten Sie die Prüfungsberechtigung spätestens 6 Monate vor der Disputation bei dem GAUSS-Vorstand - über das Dekanat Physik - beantragen.Die Kurzversion ist für Angehörige der Universität, deren Daten bekannt sind, ausreichend. Externe, in anderen Universitäten/Einrichtungen ansässige Personen, deren Daten uns nicht bekannt sind, müssen bitte die ausführliche Langversion des Antrags ausfüllen.