Grundrechte mit Musik
Menschenwürde, freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und der Schutz der Familie: Eine Vorlesung zu unseren Grundrechten steht bei Prof. Dr. Hans Michael Heinig auf dem Programm. Dafür bietet er eine Mischung aus Audio-Podcast mit Folienpräsentation, Videos, Lektürematerialien und jede Menge Musik an – von Katie Melua bis zu den Toten Hosen, von Frank Sinatra bis zu den Rolling Stones beim Online-Event „One World: Together at Home“.
Denn zu jedem Grundrecht gibt es passende Lieder. Nach Heinigs Aufruf bei Twitter gingen innerhalb weniger Stunden zahlreiche Vorschläge ein. Viele davon sind nun auf seiner Grundrechte-Playlist zu finden.
Die Liederauswahl ist aber mehr als ein Gag. Zu Slimes „Deutschland muss sterben, damit wir leben können“ zum Beispiel gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Der Song entspricht offensichtlich nicht dem Selbstbild des Grundgesetzes. Aber man kann an dem Beispiel verstehen, wie Kunstfreiheit funktioniert und wo etwaige Grenzen verlaufen.“ Gute Lieder mit ihren starken Emotionen bewirken auch noch etwas anderes, meint Heinig: Wenn Musik die Abgründe von Lynchjustiz oder massive Beschneidungen der Versammlungsfreiheit thematisiert, könne das helfen, Studierende für entsprechende Grundrechtsfragen zu sensibilisieren und dann bei ihnen auch Verständnis für rechtstechnische Aspekte zu wecken. „Es geht bei Grundrechten ja nicht nur um dröges Fachwissen, sondern um Grundfragen unseres friedlichen Zusammenlebens.“
Text: Heike Ernestus für CampusPost
Prof. Dr. Hans Michael Heinig über Grundrechte, Musik und Online-Lehre im Gespräch mit Benedikt Schulz im Deutschlandfunk, Campus und Karriere, Sendung vom 22. April 2020
Bilder: Wikimedia Commons