GRK-Planer: FORTSETZUNG eines Graduiertenkollegs
Es besteht die Möglichkeit, für Ihr Graduiertenkolleg (GRK) einen Antrag für eine zweite Förderperiode (Fortsetzungsantrag) bei der DFG vorzulegen. Diesem Antrag ist ein Arbeits- und Ergebnisbericht (A&E-Bericht) über die erste Förderphase beizufügen. Der Fortsetzungsantrag inkl. A&E-Bericht ist spätestens zwölf Monate vor dem Ende der ersten Förderphase bei der DFG-Geschäftsstelle einzureichen. Die Einreichungsfrist für Ihr GRK entnehmen Sie bitte Ihrem Bewilligungsbescheid. Bei Fortsetzungsanträgen unterstützen wir Sie während der gesamten Vorbereitungen und stimmen einen auf Ihr GRK bezogenen, individuellen Zeitplan gerne mit Ihnen in persönlichen Beratungsgesprächen ab. Der Planer bietet lediglich eine erste Orientierung.
Ende erste Förderperiode | |
Begutachtung und Entscheidung II (Fortsetzungsantrag) | |
Information und Beratung durch die Abteilung Forschung und Transfer (fortlaufend) | |
Ausarbeitung des Fortsetzungsantrags inkl. A&E-Bericht | |
Einreichung des Antrags inkl. A&E-Bericht bei der Forschungskommission |
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Diskussion des Antrags inkl. A&E-Bericht in der Forschungskommission |
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Kurzvorstellung des Antrags im Senat | |
Einreichung des Antrags inkl. A&E-Bericht bei der DFG | |
Zweitägige Vor-Ort-Begutachtung durch die DFG | |
Entscheidung durch die DFG | |
Schriftlicher DFG-Bescheid | |
Zweite Förderperiode |